Baden-Württemberg bezuschusst in diesem Jahr 76 Schulhausbauprojekte mit insgesamt 52,2 Millionen Euro
Der Schulhausbau wird im Jahr 2010 mit über 52,2 Millionen Euro aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs gefördert. Insgesamt erhalten 76 Bauprojekte Zuschüsse. Darauf haben sich Kultusministerium, Finanz- und Innenministerium mit den Kommunalen Landesverbänden (Städtetag Baden-Württemberg, Gemeindetag Baden-Württemberg, Landkreistag Baden-Württemberg) verständigt.
"Land und Kommunen stehen mit den Investitionen in den Schulhausbau und den Ausbau der Ganztagsschulen zu ihrer Verantwortung. Wir unterstützen so die Schulen, die räumlichen Rahmenbedingungen für einen gelingenden Schulbetrieb zu schaffen", sagte Kultusministerin Marion Schick.
Bei der Vergabe der Fördermittel für den Schulhausbau wurden alle Schularten berücksichtigt. Für 14 Baumaßnahmen an Grundschulen stehen ca. 4,53 Millionen Euro zur Verfügung, für neun Projekte an Hauptschulen ca. 5,38 Millionen Euro, für 17 Vorhaben an Realschulen ca. 12,27 Millionen Euro, für 18 Maßnahmen an Gymnasien ca. 12,87 Millionen Euro und für acht Projekte an Sonderschulen und Schulkindergärten sind ca. 5,47 Millionen Euro vorgesehen. Für zehn Bauprojekte an beruflichen Schulen stellt das Land Zuschüsse in Höhe von insgesamt ca. 11,71 Millionen Euro bereit. Im Rahmen des "multifunktionellen Schulhausbaus" werden darüber hinaus drei Bauprojekte gefördert. Bei einem Rückgang der Schülerzahlen können diese Gebäude auch für andere Zwecke genutzt werden.
Insgesamt lagen seitens der kommunalen Schulträger 145 Anträge für den Schulhausbau in Höhe eines Gesamtvolumens von 190,4 Millionen Euro vor. Förderfähig sind u.a. schulische Um-, Neu- und Erweiterungsbauten. Voraussetzung ist ein entsprechender Bedarf, beispielsweise in Folge gestiegener Schülerzahlen oder als Ersatz für vorhandene Räume, die nicht mehr den schulischen Anforderungen entsprechen.
Bei den Baumaßnahmen für Ganztagsschulen konnten alle entscheidungsreifen Anträge berücksichtigt werden. Insgesamt entfallen auf 60 Anträge Zuschüsse in Höhe von ca. 17,44 Millionen Euro. Auf den Regierungsbezirk Stuttgart entfallen 37 Vorhaben mit einem Fördervolumen von ca. 9,69 Millionen Euro, auf den Regierungsbezirk Karlsruhe fünf Anträge mit einem Fördervolumen von ca. 1,29 Millionen Euro, auf den Regierungsbezirk Freiburg neun Anträge mit einem Fördervolumen von ca. 2,6 Millionen Euro und auf den Regierungsbezirk Tübingen neun Anträge mit einem Fördervolumen von ca. 3,86 Millionen Euro.
Voraussetzung für die Genehmigung eines Baukostenzuschusses ist ein Ganztagsbetrieb an mindestens drei Tagen mit sieben Zeitstunden. An allen Tagen mit Ganztagsbetrieb muss ein vom Schulträger beaufsichtigtes Mittagessen bereitgestellt werden. Die Betreuungsangebote müssen unter Mitwirkung und Verantwortung der Schulleitung organisiert werden. Ferner muss die Schule über ein pädagogisches Konzept für den Ganztagsbetrieb verfügen. Förderfähig sind die zusätzlich erforderlichen Räume und Flächen für den Essens-, Betreuungs-, Freizeit- und Lehrerbereich. Nicht förderfähig sind beispielsweise Ausstattungen, Turnhallen und Gymnastikräume. Der Zuschuss beläuft sich in der Regel auf rund 33 Prozent des zuschussfähigen Bauaufwands; für auswärtige Schülerinnen und Schüler kann ein zusätzlicher Zuschuss hinzukommen. Von der Baden-Württemberg Stiftung GmbH werden 18 der 60 Projekte gefördert.
Kategorien: Service
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