Ganztag und Grundschule

Nach der Unterzeichnung durch Bund und Länder trat am 17. Mai 2023 die „Verwaltungsvereinbarung Investitionsprogramm Ganztagsausbau“ in Kraft. Ab 2026 wird stufenweise ein Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder eingeführt. Die kompetenzförderliche Wirkung ganztägiger Bildung und Betreuung hängt entscheidend von der Qualität der Ganztagsangebote ab. Daher legen Bund und Länder beim Ausbau der Ganztagsangebote ein besonderes Augenmerk auf die Qualität.