Hamburg: Ideenwettbewerb für Schulnamen : Datum:

„Ein guter Schulname prägt eine Schule und stiftet Identität.“ Doch was ist ein guter Schulname? Ein Ideenwettbewerb in Hamburg ruft zu Vorschlägen auf.

Hamburgs neuer Schulentwicklungsplan sieht die Neugründung von 44 staatlichen Schulen vor, davon 21 Grundschulen, 13 Stadtteilschulen, sieben Gymnasien sowie drei weiterführende Schulen, über deren Schulform noch nicht entschieden ist. Darüber hinaus geben sich auch immer wieder bestehende Schulen einen neuen Namen. Hamburgs Schulsenator Ties Rabe sucht deshalb jetzt Namensvorschläge für neue und eventuell auch für bestehende Schulen und will alle Hamburgerinnen und Hamburger an der Suche beteiligen.

„Ein guter Schulname prägt eine Schule und stiftet Identität. Zugleich kann der Name eine Anerkennung und Würdigung für Persönlichkeiten sein, die für Schülerinnen und Schüler ein Vorbild sind. Ich würde mich freuen, wenn alle Hamburgerinnen und Hamburger Namensvorschläge für unsere neuen Schulen machen würden und bin schon jetzt sehr gespannt auf viele Mails und Briefe! Wird ein Namensvorschlag aufgegriffen, werden wir die Ideengeber in jedem Fall zur Schulgründung als Ehrengäste einladen und dort entsprechend würdigen.“ Laut Recherchen der Schulbehörde wird erstmals in Deutschland ein Ideenwettbewerb dieser Art gestartet.

Senator Rabe: „Der Name der eigenen Schule begleitet einen oft ein ganzes Leben lang. In der Schule bilden sich Freundschaften und Vernetzungen, die mitunter weit über den Schulbesuch hinaus halten. Der Schulname kann für Identifikation, Gemeinschaft und Zusammenhalt stehen – und zwar ganz unabhängig davon, ob eine Schule eine jahrhundertelange Tradition hat wie etwa das Johanneum (490 Jahre), die Schule Marmstorf (352 Jahre) und das Christianeum (281 Jahre) oder noch ganz jung ist wie die Wolfgang-Borchert-Grundschule in Eimsbüttel (1 Jahr). Zudem kann ein Schulname das Bild einer Schule in der Öffentlichkeit und ihr Profil prägen.“ (...)

Aktuelle Statistik über Schulnamen in Hamburg

Für alle Schulen in Hamburg gilt aktuell: Grundschulen sind meist nach ihrer Straße benannt, Stadtteilschulen nach ihrem Stadtteil, Gymnasien nach ihrem Stadtteil oder einer Persönlichkeit. Insgesamt sind aktuell 95 Schulen nach Persönlichkeiten benannt (davon 67 männliche und 28 weibliche), 81 nach Stadtteilen, 170 nach Straßennamen und 16 anderweitig.

Die Persönlichkeiten sind dabei meist Forscher, Naturwissenschaftler, Schriftsteller, Künstler, Politiker oder Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus. Da Hamburg so viele Schulen hat, sind auch viele Schulnamen bereits vergeben. Zu den beliebtesten Schulnamen in Deutschland, die aber aktuell in Hamburg nicht vergeben sind, gehören: Friedrich Schiller, Anne Frank, Albert Einstein, Astrid Lindgren, Theodor Heuss oder Marie Curie. Ein Namensgeber ist gleich zweimal in Hamburg vertreten, Johann Wolfgang von Goethe. Nach ihm benannt sind das Goethe-Gymnasium in Lurup und die Goethe-Schule Harburg (Stadtteilschule).

Kriterien für Schulnamen

Grundsätzlich sind kurze und gut einprägsame Namen im schulischen Alltag von Vorteil. Schulnamen können einen regionalen Bezug haben, gerne zu Stadtteil, Quartier, Landschaftszug, Region oder allgemein zu Norddeutschland.

Wenn eine (Hamburger, deutsche oder internationale) Persönlichkeit Namenspate für eine neue Schule werden soll, sollte diese eine Vorbildfunktion im Hinblick auf ihr Leben und Wirken haben. Der Schulname kann damit auch eine Aussagekraft für das (zukünftige) Schulprofil entwickeln. Insbesondere weibliche Paten sind sehr willkommen, da diese bislang deutlich unterrepräsentiert sind (nur 30 Prozent). Im Unterschied zu anderen Bundesländern können lebende Personen in Hamburg nicht Namenspate für eine Schule sein. Während es in Mellrichstadt (Bayern) eine Udo-Lindenberg-Mittelschule gibt und in Barsbüttel (Schleswig-Holstein) eine Kirsten-Boie-Schule gibt, wäre das in Hamburg nicht zulässig. In jedem Fall werden mögliche Namensgeber eingehend im Hinblick auf ihren Werdegang, ihre Eignung und Vorbildfunktion geprüft.

Auch Namen von früheren Schulen können wiederaufleben, wie zuletzt bei der Wolfgang-Borchert-Schule geschehen, die zum letzten Schuljahr in Eimsbüttel neu gegründet wurde. Zuvor hatte von 1969 bis 2010 eine ehemalige Volks- und Realschule in der Erikastraße in Eppendorf den Namen des Schriftstellers getragen. Insbesondere ab Mitte der 1970er Jahre und wieder ab Mitte der 2000er Jahre war es aufgrund von Sparmaßnahmen sowie massiv fallender Schülerzahlen zur Zusammenlegung und Schließung zahlreicher Schulen gekommen – und damit zur Aufgabe vieler Schulnamen. (...)

Ob ein Name in Hamburg aktuell vergeben ist, kann im Schulinformationssystem nachgesehen werden: www.hamburg.de/schulinfosystem/ (nur staatliche Schulen). Auch bestehende Schulen ändern gelegentlich ihren Schulnamen, wie zuletzt die Emil-Krause-Schule (früher Stadtteilschule Barmbek), die Stadtteilschule Altona (aktuell noch Kurt-Tucholsky-Schule), die Georg-Kerschensteiner-Grundschule (früher: Schule Kerschensteiner Straße) oder das Gymnasium Hamm, das zum 1. August 2020 umbenannt wird in Louise-Weiss-Gymnasium, nach der französischen Politikerin, Schriftstellerin und Journalistin, einer engagierten Europäerin der ersten Stunde.

Änderung von Schulnamen aufgrund neuer Erkenntnisse über Namensgeber

Manchmal müssen Schulnamen später geändert werden, weil die Forschung neue Erkenntnisse über den Namenpaten hervorgebracht hat, die die Persönlichkeit in einem neuen, zweifelhaften Licht erscheinen lassen. So geschehen zuletzt bei der Peter-Petersen-Schule in Wellingsbüttel, die seit ein paar Jahren den neuen Namen Irena-Sendler-Schule trägt. Die Habilitationsschrift des Erziehungswissenschaftlers Ortmeyer hatte zuvor zu einer deutschlandweiten Diskussion über eine gedankliche Nähe Petersens zum Nationalsozialismus geführt.

Entscheidung über Schulnamen

Über den Schulnamen entscheidet bei bestehenden Schulen die Schulkonferenz der Schule im Einvernehmen mit der Schulbehörde. Die Schulkonferenz besteht aus der Schulleitung sowie den Vertretungen der Lehrkräfte, des Nicht-pädagogischen Personals, der Eltern und bei weiterführenden Schulen auch der Schülerinnen und Schüler. Bei einer Benennung nach Personen ist zu klären, ob namensrechtliche Bedenken bestehen. Hierzu wird Kontakt zu Verwandten oder ggf. Vereinen/Organisationen mit gleichem Namen aufgenommen. Bei neu zu gründenden Schulen entscheidet die Schulbehörde allein. Bei Benennung nach einer Persönlichkeit bedarf es grundsätzlich eines Senatsbeschlusses im Verfügungswege.

Erfolgreiche Einsender werden Ehrengäste bei der Schulgründung

Es können Namensvorschläge für das gesamte Hamburger Stadtgebiet gemacht werden. Bei Namensvorschlägen, die realisiert werden, lädt die Schulbehörde die Einsender zur Schulgründung als Ehrengäste ein.

Quelle: Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg

 

Eine übersichtliche Kurzinformation über die aktuellen Artikel, Meldungen und Termine finden Sie zweimonatlich in unserem Newsletter. Hier können Sie sich anmelden.