Thüringen: Richtlinie zur Schulsozialarbeit fortgeschrieben : Datum:
Der Freistaat Thüringen stellt im Landesprogramm "Schulbezogene Jugendsozialarbeit" über 10 Mio. Euro zur Verfügung. Die Richtlinie zur Schulsozialarbeit wird fortgeschrieben.
Bildungsministerin Dr. Birgit Klaubert hat bereits im Juni die aktualisierte Richtlinie zur Schulsozialarbeit unterzeichnet. Mit der Fortschreibung der Regelung haben Kommunen und Schulen Planungssicherheit für weitere drei Jahre. Die Richtlinie läuft bis zum 30. Juni 2019. Sie regelt die technische Umsetzung des Landesprogramms „Schulbezogene Jugendsozialarbeit“.
Auch die Finanzierung, die jeweils schuljahresweise erfolgt, ist abgesichert. Bereits bis Juni haben die entsprechenden Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Bescheide über die noch geltende Richtlinie zur Finanzierung der Schulsozialarbeit im kommenden Schuljahr erhalten.
Klaubert erklärte dazu: „Schulsozialarbeit hat eine sehr wichtige Funktion im Bildungssystem. Sie hilft, Probleme frühzeitig zu erkennen und kann junge Menschen in ihrer sozialen Entwicklung unterstützen. Dank der hohen Professionalität der Pädagogen trägt sie zur Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen bei.“
Im Rahmen des Landesprogramms „Schulbezogene Jugendsozialarbeit“ stellt der Freistaat in diesem Jahr 10,4 Millionen Euro zur Verfügung. Im kommenden Jahr sind 10,6 Millionen Euro eingeplant. Derzeit werden 260 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter an 270 Schulen in den Landkreisen und kreisfreien Städten beschäftigt, von denen 57 Prozent an Regelschulen und 11 Prozent jeweils an Grundschulen und berufsbildenden Schulen tätig sind.
Quelle: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport