Thüringen: Hort ist Grundlage der Ganztagsschule : Datum:

In Thüringen gehen die Horte von der kommunalen wieder in die Landesträgerschaft über. Ganztagsschulen sollen ausgebaut werden.

„Auf dem Weg der Horte von den Kommunen zurück zum Land werden wir all das, was tarifrechtlich möglich und politisch machbar ist, sichern“, sagt die für Bildung zuständige Thüringer Staatssekretärin Gabi Ohler. Und das sei mehr, als die meisten vermutet hätten: „Wir nehmen alle Beschäftigte mit, sichern ihre Stellenumfänge, ihren Urlaub und ihre Erfahrungsstufen. Und dann erhalten alle einen unbefristeten Arbeitsvertrag.“

Zunächst organisiere das Bildungsministerium die Rücküberführung der Horte mittels Betriebsübergang nach § 613a BGB.
Da ein Großteil der Beschäftigten in den kommunalen Horten nur befristet bis zum 31. Juli angestellt ist, bekommen alle einen unbefristeten Arbeitsvertrag angeboten. Dieser orientiere sich an deren Qualifikationen. Sicher sei, dass niemand wie eine Berufsanfängerin behandelt werde. „Die Frauen und wenigen Männer arbeiten zum Teil schon viele Jahre in den Horten – diese Erfahrungen werden von uns anerkannt“, so die Staatssekretärin. Auch die von den Kommunen an den Horten eingestellten Nichtfachkräfte erhalten unbefristete Beschäftigungsangebote.

Mit diesem Verfahren ist eine bruchlose Fortsetzung des Hortbetriebs über das Schuljahresende hinaus möglich. „Damit schaffen wir die Grundlage für den mittelfristig vorgesehenen weiteren Ausbau der Ganztagsschule in Thüringen“, betont die Staatssekretärin. „Die Überleitung in den Landesdienst ist nur ein erster Schritt. Danach werden wir mit allen Partnern in die Diskussion eintreten, wie ganztägige Angebote gemeinsam weiter ausgestaltet werden können. Dabei werden auch die bereits im Landesdienst befindlichen Erzieherinnen, welche in den letzten Jahren nur zu 50 Prozent eingestellt wurden, in den Blick genommen.“

Quelle: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
 

In Thüringen hat jedes Kind vom Schuleintritt bis zum Abschluss der Grundschule einen Anspruch auf Hortbetreuung. Dabei kann die Betreuung in Horten an Grundschulen und in Kindertageseinrichtungen erfolgen. Der Schulhort in Thüringen ist organisatorischer Teil der Grundschule und sein Besuch ist freiwillig. Für Grundschulkinder besteht ein Anspruch auf Förderung in einem Hort an einer Grundschule von montags bis freitags mit einer täglichen Betreuungszeit von zehn Stunden unter Anrechnung der Unterrichtszeit.

In einer Onlinebefragung der GEW Thüringen hatten sich 2011 über 80 Prozent der Beschäftigten an Horten dafür ausgesprochen, die Verantwortung für den Thüringer Grundschulhort im Land zu lassen.