Schulgarteninitiative 2013/2014 in Baden-Württemberg : Datum:
Rund 40 Prozent der baden-württembergischen Schulen haben bereits einen Schulgarten. Mit der Schulgarteninitiative will Baden-Württemberg noch mehr Schulen im Land motivieren, einen eigenen Schulgarten anzulegen.
„Ein Schulgarten bietet viele Möglichkeiten, den Unterricht und das Schulleben zu bereichern. Wir wollen neue Impulse geben, bereits bestehende Gärten weiterzuentwickeln und noch stärker in den Unterricht zu integrieren“, erklärten Verbraucherminister Alexander Bonde und der Minister für Kultus, Jugend und Sport, Andreas Stoch, anlässlich des Starts der Schulgarteninitiative am 11. Oktober 2013 in Stuttgart.
An der Aktion „Lernen für die Zukunft - Gärtnern macht Schule“ können sich alle baden-württembergischen Schulen beteiligen. Die Schülerinnen und Schüler können dabei auch Preise gewinnen. Diese reichen vom Starterpaket für die Schulgartenarbeit und Einführungsworkshops bis zu Sach- und Geldpreisen für bereits etablierte Schulgärten. Jede Schule bekommt zudem Tipps von einer fachkundigen Bewertungskommission, die sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung sowie Vertreterinnen und Vertretern der unterstützenden Verbände und Organisationen zusammensetzt.
Begleitend zum Wettbewerb bietet die Gartenakademie Baden-Württemberg im Herbst 2013 und 2014 Fortbildungen in jedem Regierungsbezirk für Lehrerinnen und Lehrer aller Schularten und Klassen an. Ein Schwerpunkt der Fortbildungen liegt aufgrund der Partnerschaft mit der Ernährungsinitiative „Komm in Form“ auf dem Thema Lebensmittel aus dem Schulgarten. Weitere Themen sind Umwelterziehung, Nachhaltigkeit und fächerübergreifendes Arbeiten.
Das Bewertungssystem für den Wettbewerb orientiert sich übrigens an der Schulgartenkampagne der „Royal Horticultural Society“ in Großbritannien, die als Bildungsinitiative ins Leben gerufen wurde, um Umwelt- und Gesundheitsbildung in den Schulen zu stärken.
Weitere Informationen und das Anmeldeformular, das dem jeweils zuständigen Regierungspräsidium bis zum 15. Januar 2014 vorliegen sollte, finden Sie hier.
Quelle: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg