Hessen: Sozialpädagogische Unterstützung für den Ganztag : Datum:

Seit dem 1. August 2014 können Schulen in Hessen sozialpädagogische Unterstützung für ihre Schülerinnen und Schüler anbieten. Möglich macht das eine Richtlinie.

„Dieses Angebot kann ein eigenständiges Angebot in der Schule darstellen mit dem Ziel, Schülerinnen und Schüler im Vor- und Nachmittagsbereich in ihrer allgemeinen und schulischen Entwicklung zu begleiten, zu unterstützen und individuell zu fördern – insbesondere im Hinblick auf ihre sozialen Kompetenzen“, erklärt Kultusminister Alexander Lorz.

Die Kooperation zwischen Lehrkräften, Eltern, anderen Bildungsinstitutionen sowie Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und Trägern der freien Jugendhilfe sei dabei ausdrücklich erwünscht. „Die Jugendhilfe ist nach wie vor ein wichtiger Partner von Schule und Eltern“, so Lorz.

Dieses Angebot für Schulen in öffentlicher Trägerschaft solle in keinem Fall die soziale Arbeit der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) VIII ersetzen, sondern vielmehr ergänzen und die unterschiedlichen Bereiche in Zukunft vernetzen. Die Richtlinie zur Unterrichtsunterstützenden sozialpädagogischen Förderung (USF) ermöglicht die Beschäftigung von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Erzieherinnen und Erziehern in den Bereichen Beratung, sozialpädagogische Gruppenarbeit, Angebote für Schülerinnen und Schüler sowie innerschulische und außerschulische Vernetzung.

„Durch den gezielten Einsatz von sozialpädagogischen Mitarbeitern ist es nun möglich, dem Bedarf nach einer gezielten Förderung, die über den eigentlichen Unterricht hinausgeht und in der Öffentlichkeit unter dem Oberbegriff 'Schulsozialarbeit‘ diskutiert wird, noch besser gerecht zu werden. Wir bauen die sozialpädagogische Förderung somit aus und stellen sie auf eine hessenweit einheitliche Grundlage. Dies ist erklärter politischer Wille. Unser Haus weiß um die wichtige präventive Aufgabe und die Notwendigkeit von Schulsozialarbeit und stellt diese nicht in Frage“, betonte Lorz.

Bei kleinen Schulsystemen, gerade im ländlichen Raum, können die zur Verfügung stehenden Stellen und Mittel gebündelt werden, indem die Schulen Verbünde bilden. Schulen, deren sonstige Budgetmittel begrenzt sind, können die Möglichkeit des Ganztags nutzen, wenn sie die Angebote der USF den Richtlinien entsprechend in ihr Ganztagskonzept aufnehmen und die Finanzierung in Übereinstimmung mit den haushaltsrechtlichen Bestimmungen dokumentieren.

Quelle: Hessisches Kultusministerium