Gestaltungsspielräume für Ganztag in Niedersachsen : Datum:

Niedersächsische Ganztagsschulen werden laut Niedersächsischem Kultusministerium ab dem kommenden Schuljahr 2014/2015 besser ausgestattet und erhalten größere pädagogische Gestaltungsspielräume.

Zum Start des Anhörungsverfahrens für den entsprechenden Erlassentwurf „Die Arbeit in der Ganztagsschule“, der am 1. August 2014 in Kraft treten soll, hat Niedersachsens Kultusministerin Frauke Heiligenstadt die geplanten Verbesserungen für die Schulen vorgestellt. Danach wird die Ausstattung des Landes für die rund 1.200 ab 2004 genehmigten offenen Ganztagsschulen von derzeit durchschnittlich ca. 25 Prozent auf voraussichtlich ca. 60 Prozent angehoben. Perspektivisches Ziel sei es, die Mittel für die Ganztagsschulen darüber hinaus Schritt für Schritt weiter zu erhöhen. Auch die Gründung neuer Ganztagsschulen, so die Ministerin, werde unter diesen Voraussetzungen ermöglicht.

Der Ausbau der Ganztagsschule steht im Rahmen der „Zukunftsoffensive Bildung“ im Zentrum niedersächsischer Bildungspolitik: Bis Ende 2017 sind allein dafür rund 260 Millionen Euro veranschlagt. Durch die zusätzlichen Ressourcen ist es laut Ministerium möglich, künftig verstärkt Lehrkräfte im Ganztagsbereich einzusetzen. Dadurch können Unterricht und außerunterrichtliche Angebote besser miteinander verzahnt und Schülerinnen und Schüler individuell gefördert werden. Kooperationen mit externen Partnern bleiben weiterhin möglich.

Mit Schuljahresbeginn 2014/15 wird der Berechnungsmodus zudem auf einen teilnehmerbezogenen Ganztagszuschlag umgestellt. Der bisherige Modus richtete sich nach der Anzahl der Klassen bestimmter Schuljahrgänge und hat sich als zu starr herausgestellt. „Die neue Berechnungsgrundlage ist bedarfsgerecht. Ganztagsschulen mit vielen teilnehmenden Kindern und angebotenen Tagen erhalten deutlich mehr Ressourcen als bisher“, so die Ministerin.

Jede Ganztagsschule habe damit unabhängig von der Schul- oder Organisationsform - offen, teilgebunden oder gebunden – die Möglichkeit, ihr pädagogisches Konzept individuell weiterzuentwickeln oder das bestehende Konzept fortzuführen. Mit den neuen Regelungen werde keine Schule bei der Ausstattung schlechter gestellt, betonte Kultusministerin Heiligenstadt, jede Schule behalte mindestens ihren Status Quo.

Quelle:Niedersächsisches Kultusministerium