Die Bundesregierung stellt mit dem Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung" (IZBB) vier Milliarden Euro für den Auf- und Ausbau von Ganztagsschulen bereit. Über die konkrete Vergabe der Fördermittel entscheiden jedoch die Kultusministerien der Länder, die auswählen, welche Schule für welches Vorhaben mit IZBB-Mitteln gefördert wird. Der Nachweis der geförderten Schulen im IZBB-Kompass basiert folglich auf den Angaben der Länder zu geplanten und bereits verwirklichten Förderungen. Diese Informationen werden im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom Sozialpädagogischen Institut NRW (SPI) erhoben. Zu diesem Zweck wertet das SPI die Vorhabenplanungen und Jahresberichte aus, die von den Kultusministerien der Länder vorgelegt werden.
Die Länder übersenden zum 31. März des Jahres eine vorläufige und zum 30. Juni des Jahres eine endgültige Vorhabenplanung für das laufende Jahr. Der damit gemeldete Mittelbedarf errechnet sich aus den von den Schulträgern gestellten und den Kultusministerien bewilligten Anträgen zum Ausbau von Ganztagsschulen. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass sich diese Angaben noch verändern können und erst mit den im Folgejahr erstellten Jahresberichten ein verbindlicher Nachweis der geförderten Schulen möglich ist.
Dies hat zur Folge, dass der IZBB-Kompass sowohl die Schulen darstellt, deren Förderung bereits realisiert wurde - dies betrifft die Jahre 2003 bis 2006 - als auch jene Schulen, deren Förderung von den Ländern für das Jahr 2007 vorgesehen ist. Bei diesen Schulen mit "vorgesehener Förderung" können die oben beschriebenen Veränderungen auftreten.
Hinzuweisen ist auch darauf, dass eine Schule nicht nur einmalig Fördermittel aus dem IZBB erhalten kann. Daher ist die Anzahl der bewilligten Förderungen größer als die Anzahl der geförderten Schulen.
Gemeinsam mit dem SPI ist die Online-Redaktion des Ganztagsschulportals bemüht, die jeweils aktuellen Daten für den IZBB-Kompass zur Verfügung zu stellen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass aufgrund der koordinierten Vorgehensweise mit den Kultusministerien der Länder und der Prüfung und Aktualisierung der Daten, ein gewisser zeitlicher Vorlauf notwendig ist.