Mittagessen für alle : Datum: Autor: Autor/in: Ralf Augsburg

Immer häufiger bleiben Eltern das Essensgeld schuldig. Doch weil die Kinder auf keinen Fall für die Versäumnisse mancher Eltern büßen sollen, haben Länder wie Berlin, Saarland und Rheinland-Pfalz unterschiedliche Lösungsansätze für die Problematik entwickelt. Dabei spielt der Einsatz von Patenschaften, das Mobilisieren von Kooperationen oder die Einrichtung eines Sozialfonds eine entscheidende Rolle.

Die Orte variieren, die Klagen klingen gleich: "Viele Eltern können sich 50 Euro im Monat für das Schulessen nicht leisten, für sie ist das viel Geld", weiß Erika Kluge, Schulleiterin der Gemeinschaftsgrundschule Alt-Wetter im nordrhein-westfälischen Wetter an der Ruhr. "Sie sehen keine andere Wahl, als ihre Kinder abzumelden. Das ist eine Katastrophe, denn natürlich haben gerade diese Kinder eine Förderung in der Ganztagsschule besonders nötig."

Die Schule am Luisenhof, eine Haupt- und Realschule im niedersächsischen Nordenham, lenkt das Geld, das man mit dem Weihnachtsmarkt einnimmt, in einen Sozialfonds, der unter anderem das Essensgeld für Schülerinnen und Schüler aus sozial schwachen Familien finanziert. "Wir sind immer öfter hinter dem Essensgeld her", berichtet Realschulleiter Werner Battenberg. In seiner Schule sei der Ansicht, dass "es nicht sein kann, dass Kinder hungrig in einer Schule sitzen, aber nichts essen können". Daher habe man sich für die Einrichtung des Fonds entschieden.

Schulleiterin Anita Pütz schildert die Situation rund um das Mittagessen als "schwierig". Das gemeinsame Essen an ihrer Hauptschule im nordrhein-westfälischen Neunkirchen, an dem auch ein Lehrer teilnehme, sei für manche Kinder ein echtes Erlebnis, da sie dies von zu Hause nicht kennen würden. Aber für immer mehr Eltern sei es problematisch, das Essensgeld aufzubringen. Rektor Peter Hoffmann von der Kopernikusschule im westfälischen Lippstadt berichtet: "Essen ist mehr als satt machen, sondern ein gemeinsames Erlebnis. Es ist für die Eltern aber ein schwieriges Thema, denn nicht alle können 50 Euro im Monat aufbringen."

In Aachen haben sich die Ganztagsschulen im vergangenen Jahr an die örtliche "Tafel", einem Netzwerk, das Bedürftige mit Lebensmitteln versorgt, gewandt. So organisierte die "Tafel", die zum Bundesverband Deutsche Tafel e.V. gehört, dort beispielsweise ein spezielles Mittagessen für 15 Kinder, die aus Kostengründen nicht am Schulessen einer örtlichen Grundschule teilnehmen konnten. Gekocht und gespendet wurde das Essen vom Küchenleiter der Kantine der Aachener Agentur für Arbeit. Für den Transport von der Küche zur Schule sorgte die "Tafel".

"Kinder in Ganztagsschulen müssen etwas essen"

Die Bezahlung des Mittagessens an Ganztagsschulen war von Beginn an ein heißes Eisen. Manche Kommunen und Schulen führten eine einkommensabhängige Staffelung der Essensgelder ein oder stellten arbeitslose oder von der Sozialhilfe lebende Eltern ganz von der Finanzierung frei. Doch die Mehrheit der Schulträger setzte auf einen Beitrag der Eltern, der meist bei zwei bis drei Euro pro Tag liegt, sich also monatlich auf die oft erwähnten 50 Euro summiert.

Seit der Einführung des Arbeitslosengeldes II hat das Problem ausbleibender Essensgeldzahlungen zugenommen: Essensgelder werden seitdem nicht mehr bezuschusst. 2,85 Euro sieht das ALG-II für die tägliche Verpflegung eines Kindes vor. "Das ist schon arg wenig", findet Mario Dobe, Schulleiter der Berliner Hunsrück-Grundschule. "Von diesen 2,85 Euro sollen fünf Mahlzeiten am Tag bestritten werden. An unserer Schule kostet das Mittagessen 2,25 Euro - da kann man sich ausrechnen, was für die anderen Mahlzeiten übrig bleibt."

Schulleiter Dobe war Ende 2005 in die Medien geraten, als er einigen Eltern seiner Kreuzberger Schule "Druck gemacht" hatte, als es zu Zahlungsaussetzern gekommen war. Die Schwierigkeiten der Eltern seiner Schule, das Essensgeld aufzubringen, sind ihm nicht verborgen geblieben: "Es gibt Eltern, die bezahlen, obwohl sie es eigentlich gar nicht können." Per Vertrag, den sie bei der Einschulung mit der Schule geschlossen haben, sind sie dazu verpflichtet, ihre Kinder am Mittagessen teilnehmen zu lassen und dafür eine entsprechende Summe im Monat - im vergangenen Schuljahr rund 40 Euro, im neuen Schuljahr knapp 50 Euro - zu überweisen. "Juristisch ist dieser Vertrag nichts wert, weil wir das Geld nicht einklagen können, aber er soll die Wertigkeit deutlich machen", erläutert der Pädagoge. "Wenn die Kinder von 7 bis 16 Uhr in der Schule sind, müssen sie natürlich etwas essen."

Mit der Chipstüte in die Schule

Doch es ist laut Dobe nicht immer nur eine Frage finanzieller Unzulänglichkeiten, wenn die Bezahlung ausbleibt. "Manche Eltern setzen falsche Prioritäten: Da sind das Auto oder ein neuer Fernseher wichtiger, als dem Kind das Mittagessen zu bezahlen. Statt dessen kommen die Schülerinnen und Schüler schon mal mit einer Tüte Chips in die Schule." Für solche "Verhaltensarmut", wie es Michael Jäger von der Berliner "Vernetzungsstelle Schulverpflegung" bezeichnet, fehlt dem Schulleiter jegliches Verständnis. Er droht den betreffenden Eltern deshalb mit dem Jugendamt, wenn sie ihr Kind weder zum Mittagessen schicken, noch gesunde Verpflegung mitgeben. Für Kinder, deren Eltern nichts zahlten, gab es auch kein Essen mehr - die Teller blieben leer.

Die Berichterstattung in den Medien machte die Öffentlichkeit auf die Misere aufmerksam. Privatleute boten sich als Paten für jene Kinder der Hunsrückschule an, deren Eltern nicht zahlen können. Die Sponsoren bezuschussen die Eltern, so dass diese höchstens 23 Euro im Monat zahlen müssen. Ganz kostenfrei wird die Verpflegung also auch durch dieses Engagement nicht. Außerdem ist das Patenwesen vorerst auf das Kalenderjahr 2006 befristet. "Ein Nachteil des Sponsoring ist die mangelnde Verlässlichkeit", sagt Dobe, "man kann ja nicht fest mit diesen Einnahmen kalkulieren." Die Hunsrückschule arbeitet daher auch an einer schulinternen Initiative für einen eigenen Sozialfonds.

In seiner Eigenschaft als Berliner Ganztagsschulverbandsvorsitzender fordert Mario Dobe, dass die Politik diesem Thema eine größere Priorität einräumt. Doch er verschließt seine Augen nicht vor der Realität: "Es fehlt an Geld, und die Bewegung geht eher in die andere Richtung: Demnächst fällt in Berlin wohl auch die Bezuschussung zu den Essensgeldern in den Kitas und Horten." Mit seiner Forderung nach einer finanziellen Unterstützung durch das Land steht Dobe nicht allein. Michael Jäger von der Vernetzungsstelle Schulverpflegung schlägt eine Bezuschussung vor, die sich am Einkommen der Eltern orientiert. Die Schöneberger Schulleiterin Ellen Hansen von der Werbellinsee-Grundschule und Schulleiter Erhard Laube von der Spreewald-Grundschule möchten ALG-II-Empfänger von der Zahlung ganz befreien. Auch Schulsenator Klaus Böger fände es begrüßenswert, wenn das Land Berlin für die Zahlungen aufkäme, aber dies sei "nicht zu finanzieren".

"Härtefonds" für Einzelfälle

Anders sieht es in Rheinland-Pfalz aus: Dort hat die Landesregierung nämlich einen Sozialfonds ins Leben gerufen. Anfang August 2006 stellten Bildungsministerin Doris Ahnen und Innenminister Karl Peter Bruch den "Sozialfonds für das Mittagessen in Ganztagsschulen" vor, der mit einer Million Euro jährlich ausgestattet wird. Von diesem Fonds sollen Schülerinnen und Schüler profitieren, deren Eltern Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen oder Asylbewerber sind. Zur Prüfung besonderer Einzelfälle richtet das Land einen "Härtefonds" bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), einer zentralen Verwaltungsbehörde des Landes, ein.

In Rheinland-Pfalz hatten einige Schulträger bereits Staffelungen der Elternbeteiligung nach dem Einkommen oder nach der Zahl der Kinder einer Familie im Ganztagsschulangebot eingeführt. "Wir haben im Jahr 2005 die Beobachtung gemacht, dass es den Eltern dennoch zunehmend schwerer fiel, das Essensgeld aufzubringen", berichtet Wolf-Jürgen Karle vom rheinland-pfälzischen Bildungsministerium. "Es handelt sich um kein Massenphänomen, aber viele Schulen und Schulträger meldeten die Probleme. Die Stadt Mainz hat zum Beispiel bereits mit der Einrichtung eines Fonds reagiert. Manche Schulen behelfen sich mit Hilfskonstruktionen über die Schulfördervereine."

Der neu eingerichtete Sozialfonds soll nun dazu beitragen, dass der finanzielle Beitrag von Eltern, die Probleme mit der Eigenbeteiligung am Mittagessen haben, lediglich einen Euro pro Tag beträgt. Die nach Abzug des Elternanteils von einem Euro noch verbleibenden Kosten für ein Mittagessen trägt zu zwei Dritteln das Land, ein Drittel steuern die jeweiligen Schulträger bei.

Auf einen formlosen Antrag hin werden die vom Land bereit gestellten Mittel von den Landkreisen und kreisfreien Städten zunächst pauschal bewilligt. Die Schulen müssen dann lediglich die Anzahl der berechtigten Schülerinnen und Schüler sowie die Anzahl der bezuschussten Essen mitteilen. Aus diesen Angaben berechnet die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion die Höhe der endgültigen Zuwendung und verrechnet diese dann mit den vorab angewiesenen Pauschalen.

Pädagogischer Nutzen gegen Gleichbehandlungsgedanken

Die Problematik war in Rheinland-Pfalz mit jener in Berlin vergleichbar: Entlässt man manche Eltern, die durchaus zahlen könnten, nicht allzu leicht aus der Verantwortung für das Wohl ihrer Kinder? "Das ist auch ein Thema gewesen", räumt Karle vom rheinland-pfälzischen Bildungsministerium ein, "aber letztlich ist uns wichtiger, dass möglichst viele Kinder am Mittagessen teilnehmen, weil der pädagogische Nutzen so hoch ist." Das gemeinsame Mittagessen ist für Ministerin Doris Ahnen ein "integraler Bestandteil des rheinland-pfälzischen Ganztagsschulkonzepts". Es diene der kind- und jugendgerechten Strukturierung des Ganztagsschulangebots und sei ein wichtiger Bestandteil des sozialen Lernens sowie ein Baustein der Gesundheitserziehung.

"Die Erfahrungen der bestehenden Ganztagsschulen zeigen, dass das Erlebnis des gemeinsamen und pädagogisch begleiteten Mittagessens nicht nur die Kommunikation in den Schulen - und zwar sowohl unter den Schülerinnen und Schülern als auch zwischen Schüler- und Lehrerschaft - verbessert, sondern auch das Einüben sozialer Kompetenzen fördert. Insgesamt wirkt sich das gemeinsame Mittagessen positiv auf das Klima an einer Schule aus", betont Bildungsministerin Ahnen. In zwei Jahren werde man Bilanz ziehen und prüfen, wie sich die Finanzierung durch den Fonds bewährt habe.

Das benachbarte Saarland erwägt bislang nicht, einen Sozialfonds einzuführen. Die Diskussion um das Thema Mittagessen entbrannte dort im Frühjahr 2006, als bekannt wurde, dass Kinder vom Essen ausgeschlossen wurden, deren Eltern über einen längeren Zeitraum keine Beiträge gezahlt hatten. Laut Landesregierung waren in Einzelfällen Rückstände von über 1.000 Euro aufgelaufen. Das Ministerium als Schulträger bestand auf der Bezahlung der Leistungen. Die Verwaltungen der Schulen werden weiterhin alles daran setzen, die Rückstände einzutreiben. Eine Unterscheidung bei der Essensausgabe sei sonst "unumgänglich", da es auf Dauer auch aus Gleichbehandlungsgründen nicht hingenommen werden könne, dass die einen zahlen, während andere sich ganz oder teilweise dieser Verpflichtung entzögen.

Das saarländische Kultusministerium macht denn auch deutlich: "Es ist zuerst die Aufgabe der Erziehungsberechtigten, für eine gesunde und ausgewogene Verpflegung ihrer Kinder zu sorgen." Man sieht zwar das Problem, ist aber auch skeptisch, ob es nicht teilweise auch am mangelnden Willen der Eltern liegt. In diese Richtung deuten Planungen einer Bundesratsinitiative, mit der das Saarland die Versorgung von Schülern aus ärmeren Familien sichern will: Das Essensgeld für die Kinder von Hartz-IV-Empfängern soll demnach künftig direkt an die Schulen überwiesen werden - um Missbrauch zu vermeiden.

Kinder dürfen auf keinen Fall für die Versäumnisse ihrer Eltern büßen. Weil die Ganztagsschulen der geeignete Ort sind, um die mangelnde Verantwortung der Eltern oder die sozialen Härten auszugleichen, sind die unterschiedlichen Lösungsansätze der Länder in der Frage des Mittagsessens auch besonderer Beachtung wert.

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