Der Hessische Landtag hat den Entwurf für ein neues hessisches Lehrerbildungsgesetz in dritter Lesung verabschiedet. Kultusministerin Dorothea Henzler sagte, Lehrkräfte aller Bildungsgänge verdienten die große Anerkennung der Gesellschaft für ihre tägliche Arbeit zur Bildung und Erziehung unserer Kinder und Jugendlichen. Aufgabe der Politik sei es, ihnen gute und verlässliche Rahmenbedingungen für diese Arbeit zu geben und sie bestmöglich auf die Herausforderungen des Berufsalltags vorzubereiten. "Mit der heutigen Verabschiedung der Novelle des Lehrerbildungsgesetzes leistet die Landesregierung dafür einen wichtigen Beitrag."
Wichtigste Neuerung ist die Verkürzung der Vorbereitungszeit (Referendariat) für angehende Lehrerinnen und Lehrer von 24 auf 21 Monate. Dabei wird die bisher sechs Monate dauernde Einführungsphase auf drei Monate reduziert. Dagegen bleibt die für eigenverantwortlichen Unterricht zur Verfügung stehende Ausbildungszeit von 18 Monaten in vollem Umfang erhalten. Als neue Einstellungstermine für die Lehrerinnen und Lehrer im Vorbereitungsdienst (LiVs) sind der 1. Mai und der 1. November (bisher 1. August und 1. Februar) vorgesehen. "So wird der Vorbereitungsdienst inhaltlich und organisatorisch besser an das Schuljahr/-halbjahr angepasst, und LiVs und Schulen erhalten Planungssicherheit", sagte die Ministerin.
Des weiteren wird in dem neuen Gesetz die Anzahl der bewerteten Ausbildungsmodule von zwölf auf acht reduziert. Die gesamte dreimonatige Einführungsphase der Vorbereitungszeit bleibt künftig bewertungsfrei. "Damit setzen wir die von allen Fraktionen zugesagte Entlastung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst um", erläuterte die Ministerin. "Zugleich stärken wir die Praxisorientierung der Ausbildung: Der Ausbildungsschwerpunkt wird auf die praktische Unterrichtstätigkeit gelegt und zieht sich wie ein roter Faden durch Vorbereitungsdienst und Prüfungsteil. Angehende Lehrkräfte müssen so viele Erfahrungen wie möglich im praktischen Unterricht sammeln und sich im Unterricht beweisen, um sicherzustellen, dass aus ihnen gute Lehrer werden."
Die Unterrichtspraxis wird wesentliche Grundlage der Bewertung der einzelnen Ausbildungsmodule. Schlechte Leistungen im Unterricht können nicht mehr mit theoretischen Arbeiten (Seminararbeit, Referat) ausgeglichen werden. Bei allen acht bewerteten Modulen müssen sich die LiVs in der Unterrichtspraxis bewähren, damit die Module als bestanden gewertet werden. Und alle acht Module müssen am Ende bestanden sein, um die Zulassungsvoraussetzung für die Zweite Staatsprüfung zu erhalten. Auch der Prüfungsteil ist darauf zugeschnitten, dass sich die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst im Unterricht bewährt: Die Lehrproben erhalten ein größeres Gewicht bei der Zweiten Staatsprüfung. (Von zehn auf 15 Prozent der Gesamtnote). Zukünftig wird auch eine unmittelbare Entlassung möglich, wenn feststeht, dass die Zulassungsvoraussetzungen zur Zweiten Staatsprüfung nicht mehr erfüllt werden können. Die Ausbildungsschule ist durch ein Gutachten der Schulleitung, das mit zweifacher Wertung (das entspricht zehn Prozent der Gesamtnote) in die Zweite Staatsprüfung eingeht, künftig wieder stärker an der Bewertung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst beteiligt.
Auch die Lehrerfortbildung wird neu geregelt: Das Sammeln von Fortbildungspunkten wird entsprechend der Forderungen aus Schulen und Verbänden abgeschafft. Die Teilnahme an Fortbildungen wird im Qualifizierungsportfolio durch eine Bescheinigung des Anbieters dokumentiert, die mindestens Angaben zur Person sowie zu Thema, Inhalt und Zeitumfang der Fortbildung umfasst.
"Die Umstrukturierung des Vorbereitungsdienstes durch das neue Gesetz ist der erste Schritt zu mehr Praxisorientierung in der Lehrerausbildung", sagte die Ministerin. "Wir haben uns aber auch daran gemacht, den Praxisanteil der ersten Ausbildungsphase zu erhöhen. Die neue Struktur führt in Verbindung mit dem starken Praxisbezug zu einer Qualitätsverbesserung der Lehrerausbildung, um junge Menschen bestmöglich auf diesen schönen und herausfordernden Beruf vorzubereiten."