28. APRIL 2008

221 neue Ganztagsschulen in Baden-Württemberg genehmigt

In der zweiten Antragsrunde des neuen Landesprogramms zum Ausbau von Ganztagsschulen in Baden-Württemberg können 221 Anträge genehmigt werden. Unter den neuen Ganztagsschulen sind 48 Schulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung, die einen verpflichtenden Ganztagsbetrieb anbieten. 173 Schulen richten zukünftig offene Ganztagsangebote ein. Die Schulen erhalten vom Land zusätzliche Lehrerstunden je Woche für pädagogische Förder- und Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen des Ganztagsbetriebs. Durch die genehmigten Anträge steigt die Zahl der öffentlichen und privaten Ganztagsschulen zum nächsten Schuljahr von 837 auf 1058.

Kultusminister Helmut Rau bezeichnet den Ausbau von Ganztagsschulen als "einen wichtigen Schwerpunkt in der Bildungspolitik des Landes". Ganztagsschule sei ein Weg, um schulische Förder- und Integrationskonzepten zu verbessern und den engen Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufzubrechen. Bis zum Jahr 2015 sollen im Land insgesamt 40 Prozent der öffentlichen allgemein bildenden Schulen als Ganztagsschule eingerichtet werden.

Eine wichtige Rolle kommt nach Ansicht von Rau dabei dem Konzept der "Schulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung" zu. Eine Grund- beziehungsweise Hauptschule kann dann als eine solche Schule eingestuft werden, wenn sie ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag unter deutlich erschwerten Bedingungen leisten muss. Darüber hinaus müssen noch weitere Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören das pädagogische Konzept, ein Ganztagsbetrieb an vier Tagen mit mindestens acht Zeitstunden und ein warmes Mittagessen an allen Tagen mit Ganztagsbetrieb. Die Ganztagsform ist voll gebunden oder teilweise gebunden, das heißt die ganze Schule oder ein Teil, beispielsweise ein Zug, nimmt verpflichtend am Ganztagsbetrieb teil. Wegen des deutlich erhöhten pädagogischen Förderbedarfs erhalten Grundschulen zusätzlich sechs, Hauptschulen zusätzlich fünf Lehrerstunden je Ganztagsklasse und Woche.

Seit 2006 können auch Ganztagsschulen in offener Angebotsform an öffentlichen allgemein bildenden Schulen im Sekundarbereich I mit zusätzlichen Lehrerstunden je Woche ausgestattet werden. Grundschulen erhalten zusätzlich vier Lehrerstunden je Ganztagsklasse und Woche, Haupt- beziehungsweise Realschulen zwei Lehrerwochenstunden, Gymnasien und Förderschulen bekommen zusätzlich eine Lehrerwochenstunde. Voraussetzung für eine Genehmigung sind auch hier unter anderem ein pädagogisches Konzept, ein Ganztagsbetrieb an vier Tagen mit sieben Zeitstunden sowie ein warmes Mittagessen. "Der Ausbau von Ganztagsschulen gewinnt auch vor dem Hintergrund des grundlegenden Wandels der Gesellschaft an Bedeutung. Immer mehr Eltern haben den Wunsch, Familie und Beruf besser vereinbaren zu können. Eine qualifizierte und ganztägige pädagogische Betreuung der Kinder an der Schule unterstützt die Eltern in diesem Anliegen", betonte der Minister.

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