Im neuen Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen erfährt der Schutzauftrag der Schule gegenüber den Kindern eine Aufwertung. Gefahrensituationen sollen früher erkannt und erfasst, Hilfeleistungen optimiert werden. In Ganztagsschulen besteht durch die Zusammenarbeit verschiedener Professionen das Potential, diesem Auftrag gerecht zu werden. Aber welche Indikatoren weisen auf Kindeswohlgefährdung hin? Und was ist zu tun, wenn eine solche vorliegt?
Anna ist sechseinhalb Jahre alt und besucht die Offene Ganztagsschule einer Großstadt. Nachdem sie zunächst als offenes, interessiertes, fröhliches und lernbereites Kind wahrgenommen worden ist, ändert sich ihr Verhalten und ihr Wesen innerhalb von zwei Monaten: Sie wirkt ernster und verschlossener, ihr Gesichtszüge wirken wie eingefroren. Wenn die Lehrerin sie anspricht, zuckt sie zusammen. In den Pausen verliert sie die Beherrschung und schlägt einmal einem anderen Mädchen ins Gesicht. Darüber hinaus sacken die Lernleistungen der Schülerin rapide ab. Auf die Frage der Klassenlehrerin, was denn los sei und ob sie helfen könne, antwortet Anna bloß: "Alles ist so blöd."
Anna ist eine Fiktion, ein Lehrbeispiel, aber viele Pädagoginnen und Pädagogen werden Beispiele dieser Art kennen, die ein Warnsignal für Vernachlässigung, Misshandlung und sexuellen Missbrauch von Kindern sein können. Prof. Dr. Klaus Hurrelmann, Sozial- und Gesundheitswissenschaftler an der Universität Bielefeld, schätzt die Zahl der von Verwahrlosung und extremer Vernachlässigung bedrohten Kinder im Alter bis zu zehn Jahren bundesweit auf 80.000. Etwa ein Prozent aller Eltern seien "sozial völlig aus dem Ruder gelaufen, alkoholkrank, drogenabhängig, psychisch schwerst defizitär". Rund ein Drittel aller Eltern habe "erhebliche Schwierigkeiten mit der eigenen Mutter- oder Vaterrolle, mit vernünftigem Erziehungsverhalten und Haushaltsführung". Der breiten Öffentlichkeit wird dieses Phänomen nur dann bewusst, wenn im Extremfall ein Kind tot aufgefunden wird.
Grundschullehrerinnen sind oft diejenigen, die mit diesen Kindern täglich zu tun haben und denen Veränderungsprozesse im Verhalten ihrer Schülerinnen und Schüler oder auch konkrete äußerliche Hinweise auf Misshandlungen wie blaue Flecken auffallen können. Doch in ihrer Universalrolle als Wissensvermittlerinnen, Mutterersatz, Vertraute, Freundin und Beichtmutter oder gar wie im Falle von Missbrauchshinweisen als Privatdetektivinnen fühlen sich die Pädagoginnen überfordert. Zumal die Anzeichen für Kindeswohlgefährdung nicht immer so eindeutig sind wie im Fallbeispiel Anna. Das führt oftmals dazu, dass "das Jugendamt entweder zu früh oder zu spät eingeschaltet wird", wie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut Andreas Reckels zu berichten weiß. Viele Grundschullehrerinnen fürchten sich auch vor der rechtlichen Grauzone: "Ich habe mich bei einer Mutter erkundigt, wie sie sich das Verhalten ihres Kindes erklärt, da drohte sie mir mit einer Verleumdungsklage", erklärt eine Lehrerin, nachdem ein Erstklässler, der nachweislich Zugang zu Horrorfilmen habe, von "Mädchenblut" phantasiert und damit gedroht habe: "Ich bringe euch um!"
Schutz vor Verleumdungsklagen
In Nordrhein-Westfalen sollten sich die Lehrerinnen und Lehrer von Klageandrohungen nicht mehr einschüchtern lassen, meint Dr. Norbert Reichel, Referatsleiter im Ministerium für Schule und Weiterbildung und so etwas wie der "Erfinder" der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich des Landes. Durch die verstärkte öffentliche Debatte um Kindeswohlgefährdung habe der Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen am 1. August 2006 neue rechtliche Regelungen erlassen, die den Kinderschutz als gesetzlichen Auftrag auch in der Schule vorschreiben. Im § 42 Absatz 6 des Schulgesetzes NRW heißt es: "Die Sorge für das Wohl der Schülerinnen und Schüler erfordert es, jedem Anschein von Vernachlässigung und Misshandlung nachzugehen. Die Schule entscheidet rechtzeitig über die Einbeziehung des Jugendamtes oder anderer Stellen."
Dieser klare Auftrag schützt das Lehrpersonal vor Verleumdungsklagen, löst aber nicht die beschriebene Belastung der Pädagoginnen und Pädagogen, die für diesen Bereich nicht ausgebildet sind. Um Lehrerinnen und Lehrern die neuen gesetzlichen Regelungen bekannt zu machen, deren Konsequenzen für die tägliche Arbeit zu verdeutlichen und Vorschläge für Prozessabläufe und Handlungsstrategien beim Verdacht auf die Gefährdung des Kindeswohls zu beschreiben, legte das Institut für soziale Arbeit in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung im Herbst 2006 eine Fortbildungsreihe für Lehr- und pädagogische Fachkräfte auf. Unter dem Titel "Kinderschutz macht Schule - Kinderschutz als Aufgabe der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich" fanden in fünf nordrhein-westfälischen Städten Veranstaltungen statt, die eine riesige Nachfrage auslösten.
"Wir konnten fünf mal 50 Plätze anbieten", berichtet Dr. Sigrid Bathke vom Institut für soziale Arbeit, "hatten aber rund 500 Anmeldungen. Wir überlegen deshalb, eine zweite Staffel aufzulegen und Folgeveranstaltungen zu organisieren." Dass Norbert Reichel an diesen Veranstaltungen für das Ministerium teilnahm, wollte er als Zeichen verstanden wissen, "wie wichtig uns dieses Thema ist". Zugleich machte der Referatsleiter deutlich, weshalb die Offene Ganztagsschule besonders geeignet sei, Kindeswohlgefährdung entgegenzuwirken: "Die Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe ist in unserem Land ziemlich fortschrittlich. Diese Ressourcen kann man weiter koppeln. In Ibbenbüren ist zum Beispiel ein Jugendhilfemitarbeiter, der beim Schulpsychologischen Dienst angestellt ist, für je zwei Stunden die Woche in jeder der zehn Grundschulen unterwegs, um Gefährdungspotentiale aufzuspüren und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen."
Familienzentren als Anlaufpunkte für Eltern
Mehrere Professionen sehen mehr als eine. "In den Offenen Ganztagsschulen greift die ganze Jugendhilfepalette inklusive der finanziellen Hilfen, die man sich damit in die Schule holen kann", erklärt Reichel. "Das ist ein enormer Vorteil, den es sonst nicht so gibt." Auf die Zusatzkompetenzen von Beratungslehrkräften sollte eine Schule nicht verzichten, es sollten Arbeitsgemeinschaften zwischen Schule und Jugendhilfe gebildet werden.
Ein weiteres Projekt sei die Einrichtung von Familienzentren unter dem Dach der Schule, die Beratungsdienste bündeln und Lotsenfunktion für die Eltern übernehmen sollen. 351 dieser Familienzentren gibt es bereits in Nordrhein-Westfalen, im nächsten Jahr soll es bereits rund 1.000 geben. Auch für die Schulen selbst bringen diese Einrichtungen Vorteile, denn laut Reichel kennen sie die Landkarte der Beratungsdienste oft selbst nicht, wissen also nicht, an wen sie die Eltern bei bestimmten Problemen verweisen können.
Um den Kontakt mit den Eltern kommen Schulen bei einem Anschein von Vernachlässigung nicht herum, denn "die Eltern bestimmen das Kindeswohl", wie Sigrid Bathke klarstellt. Viele Erziehungsberechtigte machen aber "sofort dicht", wenn man mit ihnen über einen möglichen Verdacht auf Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuellen Missbrauch sprechen will, wie viele Lehrerinnen und Lehrer erfahren mussten. Jochen Sack vom Deutschen Kinderschutzbund rät den Schulen, eine Gesprächskultur "Gemeinsame Verantwortung von Bildung und Erziehung" zu etablieren, den Eltern also zu verdeutlichen, dass sie für die Bildung ihrer Kinder ebenso in der Pflicht stehen wie die Schule für die Erziehung. "Ist das klargestellt, fallen die Eltern nicht aus allen Wolken, wenn man sie mit solchen Fragen konfrontiert", erläutert Sack.
Einschalten des Jugendamtes als letztes Mittel
Eine weitere Möglichkeit wäre die Aufnahme der Aufgabe Kinderschutz in das Schulprogramm, schlägt Sigrid Bathke vor. "Eine Schule muss dann vertrauensbildende Maßnahmen schaffen, die den Eltern signalisieren, dass die Diskussionen mit ihnen über ihre Kinder vertraulich, verlässlich und verbindlich ablaufen. Tratsch muss auf jeden Fall unterbunden werden, das ist das Schlimmste, was in diesen Fällen passieren kann."
Vor den Gesprächen mit den Eltern und dem Einschalten des Jugendamtes müssen Pädagoginnen und Pädagogen Wahrnehmungen, Beobachtungen und Aktivitäten des Kindes genau dokumentieren, wobei diese Dokumente natürlich vertraulich behandelt werden müssen. Dann gilt es, aufgrund dieser Dokumentation eine Einschätzung des Kindeswohls durch kollegiale Beratung und Selbstreflexion vorzunehmen. "Tauschen Sie Ihre Einschätzungen aus", rät Andreas Reckels. "Auch wenn sich Ihre Sorgen als unbegründet erweisen, werden Sie dadurch sicherer im Erkennen und Beurteilen."
Ein Elterngespräch dieses Inhalts sollte niemals telefonisch, sondern immer persönlich geführt werden. "Wichtig ist es dann, den Eltern ein Grundgefühl zu vermitteln, dass die Lehrerin ihr Kind mag und Interesse an dessen Wohlergehen hat. Auf keinen Fall sollte man anklagend in ein solches Gespräch einsteigen, sondern im Gegenteil herausstellen, dass die Eltern die zentrale emotionale Bedeutung in den Augen des Kindes haben und die bisherigen Bemühungen der Eltern anerkennen", erläutert der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut. "Das Ziel ist, einen Zugang und eine tragfähige Beziehung zu den Eltern zu entwickeln, um auf Hilfen hinwirken zu können." Die Lehrerin müsse dann aber auch klarstellen, was sie von den Eltern erwarte, nachdem sie ihre Beobachtungen und die Situation geschildert habe.
Teamwork empfohlen!
Zeigen sich die Eltern Hilfen aufgeschlossen, kann die Lehrerin Kontakte zu Fachdiensten wie dem Allgemeinen Sozialen Dienst, dem Kinderschutzzentrum oder Familienberatungsstellen vermitteln. "Es sollten nicht zu viele wechselnde Helfer sein", so Reckels. Leugnen die Eltern die Probleme oder wollen sich nicht helfen lassen, obwohl gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindes und einen akuten Behandlungsbedarf vorliegen, muss die Lehrerin das Jugendamt informieren. "Warnzeichen, die das unbedingte Einschalten des Jugendamtes zur Folge haben müssen, liegen vor, wenn die Eltern ihr Kind nicht ärztlich behandeln lassen wollen, sich ein Kind weigert, nach Hause zu gehen, oder wenn ein Kind aus unerklärlichen Gründen nicht mehr in die Schule kommt", stellt Reckels klar. Zusammen mit den Eltern und der Fachkraft des Jugendamtes wird dann ein Hilfeplangespräch geführt, in das die Einschätzungen der Pädagogin einfließen.
Ein erster Schritt, der vielen Kollegien diese Aufgaben erleichtert, ist die Nachfrage beim Jugendamt nach Listen, auf denen alle Anlaufstellen für Eltern verzeichnet sind, damit - so eine Lehrerin - "ich den Eltern überhaupt etwas anbieten kann". Andreas Reckels rät bei allem Vorgehen zum Teamwork: "Informieren Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen, vernetzen Sie sich mit der Jugendhilfe, schärfen Sie Ihre Sensibilitäten in Teambesprechungen, suchen Sie den Austausch mit den anderen Professionen und bilden vielleicht auch Arbeitsgemeinschaften mit anderen Schulen zu diesem Thema!"
Gemeinsam ist man bei diesem sensiblen Thema auf jeden Fall stärker.
Autor: Ralf Augsburg
Datum: 15.12.2006
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