Dieses Ziel, den Schulen mehr Eigenverantwortung zu übertragen, schlägt sich nicht nur darin nieder, dass die Mitglieder der Schulgemeinschaft am Anfang der Schulordnung behandelt werden. Die neue Schulordnung für die Gymnasien erlaubt es auch, dass die Schule künftig Grundsätze für die Hausaufgaben festlegt. Gymnasien können künftig die Form der Leistungserhebung in größerem Maße selbst festsetzen. Ebenso kann das Gymnasium das Zwischenzeugnis durch Informationen über den Leistungsstand der Schüler ersetzen. Das Vorrücken auf Probe wird künftig ausgeweitet. Dieses Instrument soll die Quote der Wiederholer senken. Die Neue Gymnasiale Schulordnung ist gegenüber ihrer Vorläuferin deutlich abgespeckt. Sie eröffnet den einzelnen Schulen größere Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume. Mit der Neuordnung der Gymnasialen Schulordnung leitet das Ministerium eine Modernisierung des Schulrechts ein; die Ordnungen für andere Schularten werden derzeit ebenfalls reformiert.
Das Ministerium beabsichtigt, bis zum Beginn des Schuljahres 2007/2008 die Elternrechte schulartübergreifend zu regeln. Eine Arbeitsgruppe, die sich aus Elternvertretern, Lehrervertretern und Schulleitern zusammensetzt, hat Konzepte zur Stärkung der Elternrechte als Grundlage dazu erarbeitet.
