078/2006 BERLIN, 09.05.2006

Stellungnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Bericht des Bundesrechnungshofs zum Ganztagsschulprogramm IZBB

Der Bericht des Bundesrechnungshofes wird derzeit geprüft. Der Bundesrechnungshof hat das BMBF nicht um eine schriftliche Stellungnahme zu dem Bericht gebeten, sondern ein Gespräch angeboten. Dieses Angebot wird das BMBF selbstverständlich gerne annehmen.
Da das Ganztagsschulprogramm auf einer Bund-Länder-Vereinbarung beruht und von den Ländern bzw. Schulträgern vor Ort umgesetzt wird, hat Bundesbildungsministerin Annette Schavan bereits gestern in einem Gespräch mit dem KMK-Präsidium über das Thema gesprochen. Das BMBF wird darüber hinaus den Bund-Länder-Ausschuss zum Ganztagsschulprogramm mit der Thematik befassen.

Die Länder haben sich beim Ganztagesschulprogramm zur zweckentsprechenden Verwendung der Bundesmittel und zum Nachweis der Mittelverwendung verpflichtet. Eine wirksame Kontrolle der Mittelverwendung ist durch die haushaltsrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes und durch Prüfungen der jeweiligen Landesrechnungshöfe gewährleistet.

Sollten die geförderten Finanzhilfen nicht den Zweckbindungen entsprechen, sind die Länder verpflichtet, die gewährten Finanzhilfen zurückzuzahlen. Vereinzelten Hinweisen zu einer nicht sachgerechten Mittelverwendung wurden durch den Bund auf dem Wege der Einholung einer Stellungnahme durch das betreffende Land nachgegangen. Verstöße konnten bisher nicht festgestellt werden.

Der Bund wird mit den Ländern sprechen, um gegebenenfalls notwendige Modifikationen vorzunehmen.

Schmuckbild Lehrer vor Tafel

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