Die Länder haben sich beim Ganztagesschulprogramm zur zweckentsprechenden Verwendung der Bundesmittel und zum Nachweis der Mittelverwendung verpflichtet. Eine wirksame Kontrolle der Mittelverwendung ist durch die haushaltsrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes und durch Prüfungen der jeweiligen Landesrechnungshöfe gewährleistet.
Sollten die geförderten Finanzhilfen nicht den Zweckbindungen entsprechen, sind die Länder verpflichtet, die gewährten Finanzhilfen zurückzuzahlen. Vereinzelten Hinweisen zu einer nicht sachgerechten Mittelverwendung wurden durch den Bund auf dem Wege der Einholung einer Stellungnahme durch das betreffende Land nachgegangen. Verstöße konnten bisher nicht festgestellt werden.
Der Bund wird mit den Ländern sprechen, um gegebenenfalls notwendige Modifikationen vorzunehmen.
