Kultusminister Dr. Bernd Althusmann erklärte heute zu Verträgen mit außerschulischen Fachkräften an Ganztagsschulen: "Die Ermittlungsbehörden haben das Kultusministerium gebeten, wegen laufender staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen gegen Unbekannt im Zusammenhang mit der Vertragspraxis an Ganztagsschulen Akten zur Verfügung zu stellen. Dieser Bitte sind wir nachgekommen."
Das Ministerium werde alles daran setzen, dass der bis ins Jahr 2002 zurückreichende Sachverhalt schnellstmöglich aufgeklärt werde. Kultusministerium und Niedersächsische Landesschulbehörde würden die ermittelnden Behörden durch größtmögliche Transparenz bei der Aufklärung unterstützen. Die Fortsetzung der Ganztagsschulangebote durch außerschulische Fachkräfte bleibe davon unberührt. Alle bestehenden Verträge an Ganztagsschulen liefen unabhängig von weiteren Prüfungen oder Nachforderungen der Rentenversicherung weiter.
Althusmann weiter: "Ich habe bereits in meiner Zeit als Staatssekretär im Kultusministerium angeordnet, dass die seit 2002 gängige Vertragspraxis aufgearbeitet und durch die Landesschulbehörde überprüft wird. Die Niedersächsische Landesschulbehörde hat bereits seit Monaten ein Team von Fachleuten, das Ganztagsschulen umfassend in Vertragsfragen berät. Zum 1. Februar 2011 wird der neue Erlass 'Regelungen zum Einsatz von außerschulischen Fachkräften im Zusammenhang mit ganztagsspezifischen Angeboten' uneingeschränkt wirksam. Er sieht unter anderem vor, dass zur Absicherung der einzelnen Schulleitungen neue Dienstleistungsverträge an Ganztagsschulen vor Abschluss der Landesschulbehörde zur Prüfung und Zustimmung vorzulegen sind."