Das bayerische Kultusministerium teilt mit, dass die Grundschule gestärkt und stärker auf die Entwicklung des Kindes ausgerichtet wird, dass die Klassenstärke weiter gesenkt wird, die Ganztagsschulen ausgebaut, die Schüler intensiver individuell gefördert und die Lehrer besser bezahlt werden.
1. Mehr Mittel für Förderung
Die individuelle Förderung wurde an der Grundschule verstärkt:
* Die geltende Stundentafel für die Grundschule sieht für die Grundschule im Rahmen des Pflichtunterrichts in den Jahrgangsstufen 2 bis 4 eine und in Jahrgangsstufe 1 zwei Unterrichtsstunden zur individuellen und gemeinsamen Förderung vor.
* Der Lehrplan für die Grundschulen in Bayern ist auf 26 Wochen ausgelegt. Bei insgesamt 37 Schulwochen steht den Schulen damit ein Freiraum zur Verfügung, um Unterrichtsinhalte zu vertiefen, ergänzend zu üben und Schülerinteressen stärker zu berücksichtigen.
* Im Schuljahr 2009/10 wird annähernd die Hälfte der insgesamt rund 1600 Förderlehrkräfte an den Grundschulen eingesetzt. Weitere 400 Förderlehrkräfte werden an Volksschulen (Grund- und Hauptschule) eingesetzt. Demnach sind rund 74 % der zur Verfügung stehenden Förderlehrkräfte zur differenzierten Förderung an Grundschulen eingesetzt. Zum Schuljahr 2009/10 wurden schließlich alle zur Einstellung anstehenden Förderlehrkräfte in den staatlichen Schuldienst übernommen.
* Im vergangenen Schuljahr 2008/09 wurden an den Grund- und Hauptschulen rund 3500 Lese-Rechtschreib-Gruppen zur zusätzlichen Förderung der Schülerinnen und Schülern sowie rund 6000 Gruppen zur Deutschförderung gebildet.
* Zum neuen Schuljahr 2009/10 wurde das Budget an Lehrerwochenstunden für Maßnahmen zur Deutschförderung trotz insgesamt sinkender Schülerzahlen auf dem bisherigen Niveau erhalten. Demnach werden den Grund- und Hauptschulen 21.000 Lehrerwochenstunden zur Deutschförderung in Deutschförderkursen, Vorkursen und Deutschförderklassen zur Verfügung gestellt. Damit werden die Kinder noch stärker als bisher gestützt und gefördert.
* Mehr als 8000 Arbeitsgemeinschaften werden an den bayerischen Grundschulen angeboten, um Schüler in einzelnen Lernbereichen besser zu fördern.
* Die Ganztagsangebote wurden zum Schuljahr 2009/10 massiv ausgebaut und damit die individuelle Förderung verstärkt. Mit insgesamt 150 gebundenen Ganztagsgrundschulen können im Schuljahr 2009/10 nahezu viermal so viele Grundschulen wie bisher ein Ganztagesangebot in gebundener Form anbieten. In den kommenden fünf Jahren sollen jährlich weitere 100 neue Ganztagszüge an Grundschulen aufgebaut werden.
* Die Mittagsbetreuung wurde im neuen Schuljahr in über 1.400 Gruppen auf 15.30 bzw. 16 Uhr verlängert. Diese verlängerte Mittagsbetreuung besteht nun in über 2800 Gruppen.
2. Mehr Lehrer für kleinere Klassen und Gruppen
Das Kultusministerium senkt die Klassenstärke an Grundschulen. Die Richtlinien für die Klassenbildung für das Schuljahr 2009/10 beinhalten im Vergleich zum Vorjahr erneut Verbesserungen. Demnach liegt im Schuljahr 2009/10 die maximale Schülerzahl in allen Klassen der Jahrgangsstufe 1 bei 29. Für alle übrigen Jahrgangsstufen der Grundschule liegt die Höchstschülerzahl bei 30. Darüber hinaus wurde die Höchstschülerzahl in allen Klassen mit einem Migrationsanteil von mehr als 50 % auf 25 gesenkt. Allein für diese Maßnahme wurden im Doppelhaushalt 2009/10 411 Planstellen bereitgestellt. Die Schülerzahlen in Grundschulklassen sollen bis zum Ende der Legislaturperiode weiter bis auf 25 gesenkt werden.
Die durchschnittlichen Klassenstärken konnten im Vergleich zum Vorjahr erneut verringert werden und betragen im Bereich der Grundschule 22,5 gegenüber 22,7 im Vorjahr.
3. Grundschule wird stärker an Entwicklung des Kindes ausgerichtet
Der Minister stimmt die Grundschule noch stärker als bisher auf die Entwicklung des einzelnen Kindes hin ab. "Vom Kindergarten bis zum Weg auf die weiterführende Schule müssen wir unsere Kinder noch stärker als bisher entwicklungsgerecht fördern. Dabei darf nur das einzelne Kind und seine individuelle Entwicklung im Mittelpunkt stehen", so der Minister. Für Minister Spaenle gilt der Grundsatz: "Jedem Kind seinen Weg." Die Annahme, dass für alle Kinder der gleiche Weg sinnvoll sei, ist falsch. In der Eingangstufe der Grundschule, also den Jahrgangsstufen 1 und 2, sollen die Kinder entsprechend ihrer eigenen Entwicklung ein, zwei oder drei Jahre unterrichtet werden. "Dadurch können wir sicherstellen, dass das jeweilige Kind die Grundfertigkeiten des Lesens, Schreibens und Rechnens sicher beherrscht", unterstrich Minister Spaenle. In einem Modellversuch mit der Stiftung Bildungspakt Bayern werden entsprechende Modelle entwickelt.
4. Übertrittsverfahren wurde weiter entwickelt
Das Bayerische Kabinett hat eine kind- und begabungsgerechte Weiterentwicklung des Übertrittsverfahrens beschlossen.
Mit der kind- und begabungsgerechten Weiterentwicklung des Übertrittsverfahrens von der Grundschule auf weiterführende Schularten wird erreicht:
* Deutliche Entlastung der Schülerinnen und Schüler und deren Eltern vom vielfach in der Jahrgangsstufe 4 empfundenen Leistungsdruck, ohne dabei den bayerischen Qualitätsstandard zu beeinträchtigen.
* Stärkung der Elternverantwortung bei der Übertrittsentscheidung.
* Stärkere individuelle Förderung, um die Potenzial jedes Kindes optimal zur Entfaltung zu bringen und die Durchlässigkeit zu erhöhen.
Das neue Übertrittsverfahren stellt ein ausgewogenes Gesamtsystem dar, dessen Elemente aufeinander abgestimmt und miteinander verzahnt sind.
Die in Bayern und den meisten anderen deutschen Ländern praktizierte Differenzierung in unterschiedliche Bildungsgänge nach der Jahrgangsstufe 4 ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Kinder möglichst begabungsgerecht gefördert werden. Der in der Bayerischen Verfassung verankerte Anspruch jedes Einzelnen auf eine seinen erkennbaren Fähigkeiten entsprechende Ausbildung wird so am besten umgesetzt.
Im Übrigen relativiert sich die Bedeutung der Schullaufbahnentscheidung nach Jahrgangsstufe 4 durch die in den jüngsten Jahren in Bayern geschaffenen Möglichkeiten, höhere Schulabschlüsse im Anschluss an formal niedrigere Bildungsgänge zu erreichen. Beispiele sind unter anderem: die M10-Züge an Hauptschulen und die FOS 13 als Weg zur allgemeinen Hochschulreife.
Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass es bei einer Freigabe des Elternwillens im Rahmen der Schullaufbahnwahl verstärkt zu sozialen Disparitäten im Übertrittsverhalten kommt, daß heißt bildungsfernere Gesellschaftsgruppen sind in diesen Fällen an Gymnasien deutlich unterrepräsentiert.
Der Elternwille wird mit der Neuregelung in Bayern gestärkt.
5. Bessere Lehrerausbildung
Das Thema Lehrerausbildung ist derzeit auch Gegenstand von Beratungen im Kultusministerium, der Praxisanteil in der ersten Ausbildungsphase ist bereits heute von großer Bedeutung. Bei den Beratungen geht es vor allem um eine sehr gute Verbindung von Theorie und Praxis. Erste und zweite Ausbildungsphase sollen optimal vernetzt werden. In diesem Zusammenhang wird neben einer Analyse der gegenwärtigen Situation auch die Frage etwaiger Anpassungserfordernisse erörtert.
6. Bessere Beförderungsmöglichkeiten Grundschullehrkräfte
Für Grundschul- und Hauptschullehrkräfte wurden mit dem Doppelhaushalt 2009/2010 zwei funktionslose Beförderungsämter in A 12 + AZ und A 13 eingeführt. Weitere Ämter in A 13 + AZ und A 14 sind für Lehrkräfte an Volksschulen erreichbar, aber mit der Übernahme von Funktionen verbunden.