Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft des Saarlandes
Hohenzollernstr. 60
66117 Saarbrücken
Tel.: 0681-501 7404
Fax: 0681-501-7500 [http://www.bildung.saarland.de/]
Weiterführende Länderinfos zu pädagogisch-konzeptionellen und organisatorisch-strukturellen Grundlagen - klicken Sie hier
Ziele der Landesregierung:
Ziel des saarländischen Förderprogramms "Freiwillige Ganztagsschule", das mit Beginn des Schuljahres 2002/03 in Kraft getreten ist, ist ein möglichst breites Angebot nachunterrichtlicher Bildung und Betreuung mit kurzen Wegen in allen Schulformen. Dieses Ziel rückt das Recht auf gleiche Zugangschancen in den Vordergrund. "Konsequenterweise erteilte die saarländische Landesregierung allen Forderungen nach Verbindlichkeit (gebundene Ganztagsschulen) der Teilnahme an diesen Angeboten eine klare Absage und setzte an die erste Stelle den Aspekt der Freiwilligkeit. Sie betont somit den verfassungsrechtlichen Rang des natürlichen Rechts der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder (Art. 6 Abs. 2 GG)."
Freiwillige Ganztagsschule im Saarland: Vorstellung, http://www.saarland.de/SID-3E724395-D294D6EF/5992.htm
"Bildungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer hat am heutigen Dienstag (05.08.2008, Anm. d. Red.) gemeinsam mit Landrat Udo Recktenwald, Landkreis St. Wendel, eine Rahmenvereinbarung unterzeichnet, die die Zusammenführung von Hort und Freiwilliger Ganztagsschule als Kooperationsmodell Schule - Jugendhilfe regelt. [.] Dieses dreijährige Modell ist eine weitere Aufwertung und qualitative Verbesserung der Betreuungsstrukturen im Nachmittagsbereich. [.] Aufgrund dieser Rahmenvereinbarung können an Standorten, wo es bisher sowohl ein Hortangebot als auch ein Angebot im Rahmen der Freiwilligen Ganztagsschule gab, Einzelvereinbarungen abgeschlossen werden, in der standortspezifische Regelungen über das zukünftige Modellangebot getroffen werden. "Kooperationsmodelle Schule - Jugendhilfe ermöglichen es, bestehende Strukturen zu nutzen, den Aufbau von Parallelstrukturen zu vermeiden und Synergien sinnvoll auszuschöpfen", erläuterte die Ministerin."
Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung, Familie, Frauen und Kultur vom 05.08.2008: Kooperationsmodell Schule-Jugendhilfe - eine Form der Freiwilligen Ganztagsschule nach dem Förderprogramm "Freiwillige Ganztagsschule plus", http://bildungsklick.de/pm/62201/kooperationsmodell-schule-jugendhilfe-eine-form-der-freiwilligen-ganztagsschule-nach-dem-foerderprogramm-freiwillige-ganztagsschule-plus/
Der drastische Schülerrückgang macht eine Neuordnung im Grundschulbereich zwingend erforderlich. Neben der Neuordnung der Grundschulstandorte werden weitere Qualitätsverbesserungen im Grundschulbereich angestrebt, z.B.:
· ein flächendeckendes Bildungs- und Betreuungsangebot am Nachmittag,
· eine engere Zusammenarbeit von Kindergärten und Grundschulen.
"Den Wandel gestalten - Die Zukunft gewinnen" - Regierungserklärung des saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller vom 3. November 2004.
Ganztagsschulformen nach Schularten:
Unter den Voraussetzungen nach § 5a des Gesetzes Nr. 812 zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) können grundsätzlich Schulen aller Schulstufen und Schulformen als Ganztagsschulen geführt werden. Ganztagsschulen sind freiwillig.
(§ 5a SchOG) Gesetz Nr. 812 zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) vom 05. Mai 1965, in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846, ber. 1997 S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 06. September 2006 (Amtsbl. S. 1694, ber. S. 1730), http://www.saarland.de/dokumente/thema_justiz/223-2.pdf
Ganztagsschulmodelle ab dem Schuljahr 2008/09:
Modell 1: Standard: ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot bis mindestens 16:30 Uhr sowie ganztägige Ferienbetreuung, mit Ausnahme von 26 Schließtagen.
Modell 2: Ganztagsklasse mit dem Ziel einer Unterrichtsrhythmisierung und der Verzahnung von Pflichtstunden und zusätzlichen Angeboten sowie ganztägige Ferienbetreuung, mit Ausnahme von 26 Schließtagen.
Modell 3: Kooperationsmodell Schule-Jugendhilfe durch Zusammenführung von Hort und Freiwilliger Ganztagsschule zur Bündelung von Kompetenzen und Ressourcen.
Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung, Familie, Frauen und Kultur vom 04.06.2008: Kultusministerin Annegret Kramp-Karrenbauer: Neues Förderprogramm "Freiwillige Ganztagsschule plus" vorgestellt, http://www.saarland.de/15670.htm?p=39757.xml
Fördersumme aus dem Investitionsprogramm des Bundes "Zukunft Bildung und Betreuung" (IZBB) insgesamt für die Jahre 2003-2009:
49.036.422 EUR
Rechtsgrundlagen:
Gesetz Nr. 812 zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) vom 5. Mai 1965 in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846, ber. 1997 S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 6. September 2006 (Amtsbl. S. 1694, ber. S. 1730), http://www.saarland.de/dokumente/thema_justiz/223-2.pdf
Richtlinien zur Umsetzung des Investitionsprogramms "Zukunft Bildung und Betreuung" 2003-2007 vom 10. September 2003, http://www.saarland.de/dokumente/thema_bildung/InvestitionsprogrammRichtlinien.pdf
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für "Freiwillige Ganztagsschulen" vom 29. Mai 2008, http://www.saarland.de/dokumente/thema_bildung/Richtlinien_Freiwillige_Ganztagsschule_plus.pdf
Förderprogramm "Freiwillige Ganztagsschule im Saarland" vom 28. Juni 2002, http://www.saarland.de/dokumente/thema_bildung/Foerderprogramm-Freiwillige-Ganztagsschule.pdf
i.V.m. dem Förderprogramm "Freiwillige Ganztagsschule plus" vom 29. Mai 2008, http://www.saarland.de/5997.htm
http://www.saarland.de/dokumente/thema_bildung/FoerderprogrammFreiwilligeGanztagsschulePlus.pdf
Pädagogisch-organisatorische Rahmenkonzeptionen:
Ab dem Schuljahr 2005/2006 wird umfasst die Grundschule drei Elemente haben:
1. Verlässlicher Vormittag
2. Mittagstisch
3. Bildungs- und Betreuungsangebot am Nachmittag mit Hausaufgabenhilfe
Studie. Grundschule der Zukunft. Qualitätskonzept des Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft des Saarlandes (2005)
Folgende Merkmale soll die Ganztagsschule durch ihre Organisation des Unterrichts sowie deren außerunterrichtliche Angebote umsetzen:
1. Gewährleisten der Betreuung der Schüler für die Dauer des Ganztagsbetriebs,
2. Anregen der persönlichen Interessen und Förderung der Begabung und Fähigkeiten der Kinder durch künstlerische, handwerkliche, sportliche und spielerische Betätigungen,
3. das im Unterricht Gelernte verstärkt einzuüben und zu vertiefen,
4. Erweitern des sozialen Erfahrungsaustauschs der Schüler/-innen,
5. Partizipation und Beratung der Schüler/-innen und Erziehungsberechtigten,
6. die Begegnung der Schule mit ihrem kulturellen, sozialen, wirtschaftlichen und politischen Umfeld in besonderer Weise zu fördern.
§ 5a Abs. 3 SchoG Gesetz Nr. 812 zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) vom 05. Mai 1965, in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846, ber. 1997 S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 06. September 2006 (Amtsbl. S. 1694, ber. S. 1730), http://www.saarland.de/dokumente/thema_justiz/223-2.pdf
Qualitätsentwicklung/Evaluation:
Es wird ein systematisches Qualitätsmanagement eingeführt, das auf zwei Säulen steht:
1. Eine Qualitätskommission erarbeitet bis Ende 2005 ein Qualitäts- und Förderkonzept für die Grundschule der Zukunft
Studie. Grundschule der Zukunft. Qualitätskonzept des Ministeriums für Bildung, Kultur und Wissenschaft des Saarlandes (2005).
2. Begleitung der pädagogischen Arbeit durch Evaluationsberater
Gesamtkonzept:
Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft (2005): Pressemitteilung vom 21.10.2005: LPM stellt Schulen kompetente Berater zur Seite, http://bildungsklick.de/pm/20341/lpm-stellt-schulen-kompetente-berater-zur-seite/
Qualitätssicherung an allgemein bildenden Schulen. Informationen zur Erprobungsphase - Entwurf; Stand 23.11. 2006.
Die Serviceagentur "Ganztägig lernen" unterstützt die Qualitätsentwicklung der Ganztagsschulen.
http://www.ganztaegig-lernen.org/www/web75.aspx
Rahmenkooperationsvereinbarungen des Landes mit außerschulischen Partnern:
Informationen zu Rahmenkooperationsvereinbarungen; Kooperationsprogrammen und -projekten im Land Saarland finden Sie unter: http://www.ganztagsschulen.org/_downloads/SaarlandSPI.pdf
Gem. § 20a des Gesetzes Nr. 812 zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) arbeiten Schulen, Schulpsychologischer Dienst, Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie anerkannte Träger der freien Jugendhilfe bei der Erfüllung ihrer jeweiligen gesetzlichen Aufgaben zusammen. Kooperationen im Saarland können im Wege von Schulversuchen zur Schulsozialarbeit erprobt werden.
Gesetz Nr. 812 zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) vom 05. Mai 1965, in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846, ber. 1997 S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 06. September 2006 (Amtsbl. S. 1694, ber. S. 1730), http://www.saarland.de/dokumente/thema_justiz/223-2.pdf
Sozialpädagogisches Institut (SPI)
- Zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Fachhochschule Köln -
Stand: 07.12.09