Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Werderstr. 124
19055 Schwerin
Tel.: 0385-588-0
Fax: 0385-588-7082 [http://www.kultus-mv.de/]
Weiterführende Länderinfos zu pädagogisch-konzeptionellen und organisatorisch-strukturellen Grundlagen - klicken Sie hier
Ziele der Landesregierung:
"Gute Schulen stellen Bildung und Erziehung in den Mittelpunkt. Sie tun das mit einem differenzierten, ganzheitlichen Schulprogramm und verfügen bei der Umsetzung dieses Programms über eine angemessene Größe, eine kompetente Schulleitung, schlanke Organisationsformen und eine ergebnisorientierte Schulaufsicht. Schulen mit hoher Selbständigkeit, Schulen mit dem Programm von Ganztagsunterricht und -betreuung und Schulen im Verbund Regionaler Beruflicher Bildungszentren haben dabei besonders günstige Voraussetzungen."
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (2004): Pressemitteilung (2508.2004): Gute Schule in Mecklenburg-Vorpommern - Zwölf Leitsätze zur Schulentwicklungsplanung -, http://www.schabernack-guestrow.de/filemanager/download/38/Leitsaetze-Schulentwicklungsplanung.pdf
Schwerpunkte beim weiteren Ausbau des Ganztagsschulsystems in Mecklenburg-Vorpommern:
· stärker Fördern und Fordern
· Stärkung der Sozial- und Selbstkompetenz der Schülerinnen und Schüler
· neue Gestaltung der Relation Elternhaus-Schule
· optimale Unterrichtsgestaltung und stärkere Differenzierung der Bildungsangebote
· Verbesserung der Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler in Bezug auf Bildung und Ausbildung
Bundes- und Landesprogramme - Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern, http://www.bildung-mv.de/de/schule/
Ganztagsschulformen nach Schularten:
Im Primarbereich sind durch den Schulträger in enger Zusammenarbeit mit Horten, Kindertagesstätten und freien Initiativen Betreuungsangebote zu gewährleisten, die zu einer für die Erziehungsberechtigten zeitlich verlässlichen Betreuung vor und nach dem Unterricht führen. {.}. Die Teilnahme an diesen Angeboten ist freiwillig. Die Teilnahme an den Ganztagsangeboten ist freiwillig. {.}. Grundschulen können zu vollen Halbtagsschulen entwickelt werden. Volle Halbtagsschulen sind Grundschulen mit festen Öffnungszeiten, die zusätzlich zum Unterricht insbesondere freies Arbeiten, Wochenplanarbeit, Spiel- und Freizeitgestaltung, Arbeitsgemeinschaften und Hausaufgabenhilfe in den Halbtagsablauf integrieren. Ganztagsschulen sollen in der Regel in gebundener Form {.} errichtet und betrieben werden. In der gebundenen Ganztagsschule ist die Teilnahme an den unterrichtsbegleitenden Tätigkeiten für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend. {.}. Schulen für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sollen zu Ganztagsschulen entwickelt werden. {.} Ausnahmsweise kann im Sekundarbereich I der
Schulen nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b bis f (die Regionale Schule, das Gymnasium, die Kooperative Gesamtschule, die Integrierte Gesamtschule, die Förderschule, Anmerkung des Verfassers) die Entwicklung von offenen Ganztagsangeboten
gefördert werden.
An Grund- und Förderschulen sind zeitlich verlässliche Betreuungsangebote vor und nach dem Unterricht zu gewährleisten. Grundschulen können zu vollen Halbtagsschulen entwickelt werden.
§ 39 "Ganztagsangebote und Ganztagsschulen" Abs. 1, 2 und 4 des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Schulgesetz - SchulG M-V) vom 13. Februar 2006, geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2009
http://mv.juris.de/mv/SchulG_MV_2006_rahmen.htm
Volle Halbtagsschulen "sind Grundschulen mit festen Öffnungszeiten, die zusätzlich zum Pflichtunterricht weitere pädagogische Angebote in den Halbtagsablauf integrieren. Der Zeitrahmen kann bis zu sechs Stunden betragen und berücksichtigt die örtlichen Gegebenheiten. Mit der Einrichtung einer vollen Halbtagsschule erweitern sich die pädagogischen Gestaltungsmöglichkeiten der Schule. Die Zeit- und Alltagsplanung der Familien wird erleichtert."
Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern, http://www.bildung-mv.de/de/schule/grundschulen/halbtagsschule/index.html
Die Regionale Schule, die Hauptschule und ,die Realschule, die verbundene Haupt- und Realschule, das Gymnasium, die kooperative Gesamtschule, die integrierte Gesamtschule und die Förderschule können gemäß zu Ganztagsschulen entwickelt werden. Schulen für Geistigbehinderte sollen zu Ganztagsschulen entwickelt werden. Der Primarbereich ist hiervon ausgenommen.
§ 39 Abs. 5 des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, http://mv.juris.de/mv/SchulG_MV_2006_rahmen.htm
Fördersumme aus dem Investitionsprogramm des Bundes "Zukunft Bildung und Betreuung" (IZBB) insgesamt für die Jahre 2003-2009:
93.754.287 EUR
Rechtsgrundlagen:
In Mecklenburg-Vorpommern richtet sich die Förderung von Ganztagsschulen nach der einschlägigen Investitionsrichtlinie i. V. m. der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur "Die Arbeit in der Ganztagsschule".
Die Verwaltungsvorschrift enthält auch Aussagen über die Ziele und Organisationsformen, das pädagogische Konzept, Kooperationen mit außerschulischen Partnern, die Kostenbeteiligung der Eltern, sowie deren Information und Beratung, die sachliche und räumliche Ausstattung und die schulische Evaluation.
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur "Die Arbeit in der Ganztagsschule" vom 15. März 2006, http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/bm/Themen/Schule/Schularten/index.jsp?&downloads=1
Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Schulgesetz - SchulG M-V) vom 13. Februar 2006, geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2009, § 39 Ganztagsangebote und Ganztagsschulen
Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) vom 13. Februar 2006, GVOBl. M-V 2006, S. 41 mehrfach geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 23. Mai 2006 (GVOBl. M-V S. 194), geändert durch Artikel 20 des Gesetzes vom 10. Juli 2006 (GVOBl. M-V S. 539), http://mv.juris.de/mv/SchulG_MV_2006_rahmen.htm
IZBB:
Richtlinie über die Förderung von Investitionen zur Errichtung und zum Ausbau von Schulen in Ganztagsform. Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern vom 8. September 2003, http://www.rpi-virtuell.net/workspace/users/5053/Ganztagsschule/Stand%20Bundesl%C3%A4nder/Errichtung%20gts.pdf
Die Arbeit in der Ganztagsschule. Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 15. März 2006 (Mittl.bl. BM M-V S. 167), http://service.mvnet.de/_php/download.php?datei_id=18
Verordnung zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in Schulen in Mecklenburg-Vorpommern (Qualitätsentwicklungsverordnung - QualiVO M-V) vom 2. August 2006 (GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 223 - 6- 8)
Pädagogisch-organisatorische Rahmenkonzeption:
Pädagogisches Konzept zur Entwicklung von Ganztagsschulen in Mecklenburg-Vorpommern.
Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern.
Gute Schule - Handreichung zur Erarbeitung eines Schulprogramms, http://www.bildung-mv.de/export/sites/lisa/de/schule/qualitaet/ext_evaluation/literatur/gute_schule_schulprogramm.pdf
Mecklenburg-Vorpommern arbeitet gemeinsam mit weiteren elf Bundesländern an dem Modellprojekt "Ganztagsschulen gestalten - Kooperation schafft Zukunft" der Stiftung der Deutschen Wirtschaft mit.
http://www.sdw.org/fileadmin/files/downloads/schulewirtschaft/GaTa-Broschuere_end_191007.pdf
Qualitätskriterien/Evaluation:
Qualitätsentwicklung an Ganztagsschulen
Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern, http://www.bildung-mv.de/de/schule/entwicklung/ganztagsschule/05_qualitaetsentwicklung/
Für die Weiterentwicklung der Schule In § 39a des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist geregelt, dass jede Schule zur Verwirklichung des Bildungs- und Erziehungsauftrages ein Schulprogramm erstellt. Das Schulprogramm dient der Qualitätssicherung. In ihm legt die einzelne Schule dar, wie sie unter besonderer Berücksichtigung der Voraussetzungen ihrer Schülerinnen und Schüler sowie der Merkmale der Schule und ihres regionalen und sozialen Umfelds den Bildungs- und Erziehungsauftrag erfüllt. Das Schulprogramm umfasst auch geeignete Maßnahmen zur Unterstützung der Arbeit der Schülervertretungen, des demokratischen Engagements und der politischen Bildung an der Schule. Die vom Land definierten Qualitätsbereiche werden ebenso umgesetzt wie die Ziele und das Leitbild der Schule. {.}. Der Prozess der Schul- und Unterrichtsentwicklung und die damit einhergehende Umsetzung des Schulprogramms wird regelmäßig durch interne und externe Evaluation an den Schulen überprüft. Die Konzeption, Durchführung und Auswertung der internen Evaluation liegt in der Verantwortung der einzelnen Schule, die externe Evaluation erfolgt im Auftrag der Schulbehörden. {.}. Die Schulen und die Schulbehörden sind in allen Qualitätsbereichen zu kontinuierlicher Qualitätsentwicklung und -sicherung und zu Maßnahmen der Evaluation verpflichtet.
dass alle Schulen die pädagogischen Ziele und Maßnahmen für die Entwicklung und Sicherung der Qualität der schulischen Arbeit in einem Schulprogramm festlegen.
§ 39a "Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung an der Selbstständigen Schule" Abs. 2 und 4 des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Schulgesetz - SchulG M-V) vom 13. Februar 2006, geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2009
http://mv.juris.de/mv/SchulG_MV_2006_rahmen.htm
Verordnung zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in Schulen in Mecklenburg-Vorpommern (Qualitätsentwicklungsverordnung - QualiVO M-V) vom 2. August 2006 (GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 223 - 6- 8)
Modellversuchsprogramm QuiSS (Qualitätsverbesserung in Schulen und Schulsystemen), Teilprojekt Mecklenburg-Vorpommern: "Qualitätsverbesserung in der beruflichen Bildung (QuibB-MV)", Abschlussbericht (5. Sachbericht).
Landesweite Einführung der Externen Qualitätsanalyse
Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern, http://www.bildung-mv.de/de/schule/qualitaet/ext_evaluation/Landesweite_Einfuehrung/
Externe Evaluation von Schulen
Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern, http://www.bildung-mv.de/de/schule/qualitaet/ext_evaluation/
Die Serviceagentur "Ganztägig lernen" unterstützt die Qualitätsentwicklung der Ganztagsschulen.
http://www.ganztaegig-lernen.org/www/web75.aspx
Rahmenkooperationsvereinbarungen des Landes mit außerschulischen Partnern:
Informationen zu Rahmenkooperationsvereinbarungen; Kooperationsprogrammen und -projekten im Land Mecklenburg-Vorpommern finden Sie unter: http://www.ganztagsschulen.org/_downloads/MeckPommGrundlagen.pdf
Programm "Schule+plus" - Lebensbegleitendes Lernen an Schulen, Gemeinsames Programm des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung zur Förderung unterrichtsergänzender Angebote ab der 8. Klasse durch Kooperationen zwischen Schulen und außerschulischen Partnern, http://www.schuleplus-mv.de/index.php
Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung kooperiert bundesweit mit regionalen Partnern, die gemeinsam mit der DKJS deren Programme vor Ort umsetzen. Mecklenburg-Vorpommern: RAA MV e.V., http://www.dkjs.de/stiftung/regionalpartner.html
Sozialpädagogisches Institut (SPI)
- Zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Fachhochschule Köln -
Stand: 07.12.09