16. JULI 2009

Berliner Sekundarschulen werden Ganztagsschulen

Künftig soll es in Berlin nur noch zwei Schularten geben: Die neue Integrierte Sekundarschule und das Gymnasium. Der Senat hat auf Vorlage des Senators für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner, dem Gesetzesentwurf für die Umwandlung des bisherigen dreigliedrigen in ein zweigliedriges System zugestimmt.

Beide verbleibenden Schularten sind gleichwertig, wenn auch nicht gleichartig. Wird an Gymnasien das Abitur nach zwölf Jahren abgelegt, so ist für Sekundarschulen das Abitur nach zwölf oder 13 Jahren vorgesehen. Verstärkt wird in der Sekundarschule der leistungsdifferenzierte Unterricht und die individuelle Förderung.

Alle Sekundarschulen werden zu Ganztagsschulen. Der Schulunterricht wird ergänzt um weitere Bildungsangebote bis in den Nachmittag. Zusätzlich soll die Ausstattung der bisherigen Haupt- und Realschulen erheblich verbessert werden. So erhalten Schulen Mittel für Erzieherinnen und Erzieher, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter und zusätzliche Lehrerstellen. Die Ausstattung orientiert sich an den Berliner Gesamtschulen, die bereits als Ganztagsschulen organisiert sind.

An Integrierten Sekundarschulen können künftig alle Schulabschlüsse bis zum Abitur abgelegt werden. Um allen Schülerinnen und Schülern einen guten Übergang in die Ausbildungswelt zu ermöglichen, bieten Sekundarschulen das "Duale Lernen" an. Das ist ein stark praxisorientierter Unterricht in Werkstätten und in Kooperation mit Unternehmen. Die Klassenstärke an Sekundarschulen orientiert sich an der pädagogischen Richtgröße von 25 Schülern, an Gymnasien sind es 29.

Der Senat regelt in dem Entwurf den Übergang von der Grundschule auf die Gymnasien und die Integrierten Sekundarschulen. Ausschlaggebend für die Wahl der Schulart ist der Wille der Eltern und des Kindes. Jedes Kind, das ein Gymnasium besuchen möchte und die schulischen Voraussetzungen besitzt, wird auf ein Gymnasium gehen können. Neu ist: In 70 Prozent der Fälle entscheiden die Schulleiter über die Aufnahme in einem Verfahren, das an Leistung, Schulprofil und Härtefallregelungen orientiert ist. Sollte in einzelnen Fällen die Nachfrage die Aufnahmekapazität übersteigen, können bis zu 30 Prozent der Schüler über ein Losentscheid einen Platz an der Schule ihrer Wahl finden. Für die Schulwahl entfällt das Wohnortprinzip.

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