"Die weiterführenden Schulen können nun offene Ganztagsangebote für das kommende Schuljahr beantragen. Die Rahmenbedingungen sind geklärt, die Kommunen und die Eltern werden dabei entlastet." Diese Botschaft richtete heute Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle an die Schulen im Freistaat Bayern und ihre Sachaufwandsträger. Künftig müssen die Kommunen nur noch 5.000 Euro als Zuschuss pro Gruppe an Ganztagsangeboten leisten, die Eltern werden keine Beiträge mehr erbringen müssen. Anträge müssen je nach Schulart bis zum 3. Juli 2009 über das Staatliche Schulamt beziehungsweise die zuständige Dienststelle des Ministerialbeaufragten bei der Regierung eingereicht werden.
Grundlage der Information, die heute an die Schulen im Freistaat herausgegangen war, ist die Vereinbarung, die zwischen der Staatsregierung sowie Gemeinden, Städten, Landkreisen und Bezirken beim Bildungsgipfel am 11. Februar 2009 in München geschlossen wurde.
Erleichtert wird den Kommunen nach der Vereinbarung auch die Verwaltungsarbeit. Denn die übernimmt der Staat künftig als Träger, bisher hatten die Kommunen diese Aufgabe zu leisten.
Gegenwärtig bestehen offene Ganztagsangebote an mehr als 900 Schulen. Darüber hinaus bestehen an mehr als 400 Schulen, vorwiegend Hauptschulen, gebundene Ganztagszüge.
Um einen Antrag auf ein neues offenes Ganztagsangebot zu stellen, ist die Zusage des Sachaufwandsträgers für die Übernahme des pauschalen Zuschusses von 5.000 Euro pro Gruppe und Jahr Voraussetzung. Die Mindestanzahl von Kindern für die Einrichtung einer offenen Ganztagsschule wurde auf 14 Schüler festgesetzt; eine Ausnahme bilden Schulen zur sonderpädagogischen Förderung. Dort können offene Ganztagsangebote bereits ab acht Schülern eingerichtet werden.
Der Freistaat kann zum neuen Schuljahr insgesamt mehr als 2.000 Gruppen finanziell unterstützen. "Wir freuen uns, dass wir damit sowohl Eltern als auch den Kommunen ein gutes Stück entgegen kommen können und sie in ihren Anstrengungen für unsere Kinder weiter unterstützen", so der Minister abschließend.